Ein von Justizministerin Berger vorgelegter Gesetzesentwurf sieht sowohl Gruppenverfahren (also echte Sammelklagen) als auch Musterprozesse mit Verjährungs-Unterbrechung vor. Amerikanische Verhältnisse drohen laut Justizministerium trotzdem nicht.
Für Justizministerin Berger bringt die Gruppenklage einen großen Fortschritt für die Rechtssicherheit der Betroffenen. Das Verfahren kann insgesamt schneller abgeschlossen werden, und am Ende steht ein für alle beteiligten Personen und Ansprüche einheitliches Urteil. Das ist ein weiterer großer Fortschritt für die Rechtssicherheit der Betroffenen, so die SP-Ministerin gegenüber der APA. Hintergrund der Reform sind in den vergangenen Jahren angefallene Monsterprozesse: So haben nach der Seilbahnkatastrophe von Kaprun fast 100 Hinterbliebene Schadenersatz eingeklagt, im Zusammenhang mit dem Salzburger WEB-Skandal haben sich über 3.000 geschädigte Anleger ans Gericht gewandt. Das Problem dabei: Obwohl es immer wieder um die selben Fragen geht, muss jeder einzelne Schadenersatzanspruch in einem eigenen Verfahren abgehandelt werden, was die Prozesskosten in die Höhe treibt.
Zwar ist eine Art Sammelklage schon jetzt möglich – allerdings nur über den komplizierten Umweg der so genannten Verbandsklage. Dabei müssen alle am Verfahren Beteiligten ihre Schadenersatzansprüche an einen Klagsverband abtreten (etwa den Verein für Konsumenteninformationen), der die Forderungen dann gesammelt bei Gericht einklagt.