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Sammelklage nach Brustimplantate-Skandal

Die Implantate waren medizinisch nicht zugelassen.
Die Implantate waren medizinisch nicht zugelassen. ©Lionel Cironneau/AP/dapd
Bis 27. November können sich jene Frauen an einer Sammelklage beteiligen, die von mangelhaften Brustimplantaten eines französischen Herstellers betroffen sind.

Hunderttausende Frauen waren von einem Skandal um mangelhafte Brustimplantate eines französischen Herstellers betroffen, viele – auch aus Österreich – zogen vor Gericht. Jetzt ist eine neue Sammelklage in Vorbereitung. Bis 27. November können sich Geschädigte dieser beim Wiener Verein für Konsumenteninformation (VKI) anschließen und ihre Chance auf Schadenersatz wahrnehmen.

Implante waren medizinisch nicht zugelassen

Der VKI vertritt seit Jahren 69 Frauen aus Österreich, die sich durch die Firma Poly Implant Prothese (PIP) geschädigt sehen. Deren Implantate waren medizinisch nicht zugelassen, sie konnten platzen und Entzündungen hervorrufen. Die vierjährige Haftstrafe für den Unternehmensgründer wegen schwerer Täuschung hat vor einigen Wochen ohne weitere Möglichkeit einer Berufung Rechtsgültigkeit erlangt.

Beim insolventen Hersteller ist für die Geschädigten nichts zu holen. Eine Haftung des TÜV Rheinland aus Deutschland und des TÜV Rheinland France steht allerdings seit längerem im Raum. “Immerhin hatte der TÜV das Herstellungsverfahren und die Implantate von PIP zertifiziert, ohne die letztlich ungeeigneten Silikonkissen zu kontrollieren”, so der VKI.

Das Höchstgericht in Paris gehe nunmehr in einer Grundsatzentscheidung vom Oktober auch von einer möglichen Haftung aus: In einem weiteren Verfahren sei zu prüfen, ob die Hinweise auf zu geringe Mengen des richtigen Silikons dem TÜV hätten auffallen müssen. Daraus könne sich eine Haftung wegen Verletzung von Kontrollpflichten ergeben, meinen die Konsumentenschützer. Zuvor hatte das Berufungsgericht die Haftung noch verneint.

Sammelklage im Dezember vor Gericht

Seit Jahren laufen gegen den betroffenen Technischen Überwachungsverein mehrere Sammelklagen bei französischen Gerichten. Das Handelsgericht Toulon hat den TÜV Rheinland und den TÜV Rheinland France im Jänner 2017 zu 60 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt. Geschädigte erhielten dort 3.000 Euro als Vorschuss zugesprochen.

Im Dezember geht dann die neue Sammelklage vor Gericht. Der VKI rief im Auftrag des Sozialministeriums alle Geschädigten, die sich noch keinem Verfahren angeschlossen haben, auf, sich bis 27. November anzumelden: “Es könnte die letzte Chance vor einer möglichen Verjährung sein.” Die Teilnahme ist kostenlos. “Wir freuen uns, dass wir den geschädigten Frauen damit eine Möglichkeit bieten können, Schadenersatz vom TÜV zu bekommen”, sagte Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Aktionen im VKI.

(APA/Red)

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