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Sammelklage gegen Facebook aus formellen Gründen in Wien unzulässig

Max Schrems hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingeleg
Max Schrems hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingeleg ©APA/dpa
Paukenschlag im Fall Max Schrems gegen Facebook: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen hat entschieden, dass die Sammelklage gegen Facebook aufgrund angeblicher Datenschutzverstöße aus formellen Gründen in Wien unzulässig ist. Jus-Student Max Schrems will dagegen vorgehen.
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Schrems, der die Klage wegen angeblichen Datenschutzverstößen des Sozialen Netzwerks angestrengt hat, kündigte am Mittwoch umgehend Rechtsmittel gegen das schriftlich ergangene Urteil an. “Man läuft immer Gefahr mit großen und komplexen Verfahren einem Gericht keine besondere Freude zu machen. Die Schlussfolgerungen des Gerichts sind aber doch teilweise sehr verwunderlich. Die Sache wird nun weiter zum OLG gehen”, sagte Schrems.

Stellungnahme von Schrems-Anwalt: “Sehr eigenartig”

Sein Anwalt, Wolfram Proksch meinte in einer Stellungnahme: “Wir haben mit vielen möglichen Entscheidungen der ersten Instanz gerechnet, aber diese ist doch sehr eigenartig. Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte.”

Sammelklage im Fall Max Schrems gegen Facebook

Als “David” hatte der Student gegen den “Goliath” Facebook wegen Datenschutzverstößen geklagt. Seinem Begehren haben sich bereits im Sommer des Vorjahres mehr als 25.000 andere User angeschlossen, um die Unterlassung datenschutzwidriger Praktiken zu erreichen. Pro Person werden zudem 500 Euro für die bisherigen Rechtsverletzungen verlangt. Ein deutscher Prozesskostenfinanzierer, der bei Erfolg bezahlt wird, ermöglicht die juristische Auseinandersetzung.

Causa war öffentlich verhandelt worden

Im April hatte Richterin Margot Slunsky-Jost am Landesgericht für Zivilrechtssachen in der Causa öffentlich verhandelt. Da nicht alle der zahlreichen von Facebook eingebrachten Schriftstücke ins Deutsche übersetzt wurden, hatte sie dem Unternehmen drei Wochen Zeit eingeräumt, um dies nachzuholen. Die selbe Frist stand danach der Klagsseite zu, um dazu Stellung zu nehmen.

So argumentiert Facebook

Die Richterin folgte in zwei wesentlichen Punkten der Argumentation von Facebook: “Der Kläger nutzt das enorme, weltweite Medieninteresse an seinem Vorgehen gegen die Beklagte mittlerweile auch beruflich” ist im schriftlichen Urteil zu lesen. Damit nutze er seinen Facebook-Account kommerziell und gelte somit nicht als “Verbraucher”. Dass der “Schadensort” in Wien liegt sei zudem nicht ordentlich vorgebracht worden. “Das ist auch gar nicht die Aufgabe einer Verfahrenspartei”, kritisierte Schrems. Zudem gebe es mehrere Entscheide des OGH, die anderes lauten würden.

Stellungnahme am Mittwoch

Ein Facebook-Sprecher meldete sich am Mittwoch mit einer Stellungnahme zu Wort. Er bezeichnete den Rechtsstreit als “unnötig” und merkte an, man sei zufrieden, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen die Klage abgewiesen habe.

Der Kläger Max Schrems habe seit Jahren einen “Kreuzzug” gegen Facebook geführt. Man sei bemüht gewesen, dessen Fragen und Befürchtungen vor der irischen Datenschutzkommission zu behandeln, aber dieser habe stattdessen “sinnlose Klagen” eingebracht.

(apa/red)

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