Sammelaktion zu Renten bei Generali-Lebensversicherung
Eine Vertragsklausel, wonach die Rentenhöhe nach den zum Zeitpunkt der Optionsausübung geltenden Berechnungsgrundlagen festgelegt wird, sei vom Obersten Gerichtshof (OGH) kassiert worden, schreibt der VKI in einer Aussendung. Heranzuziehen sei die Berechnungsgrundlage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Generali muss bei Lebensversicherungen mit Rentenoption Rente anheben
In einem Musterprozess habe das Handelsgericht Wien einem betroffenen Konsumenten bereits eine höhere Rente (165,77 statt 84,81 Euro) zugesprochen. Bei den betroffenen Verträgen geht es um von der Generali Versicherung angebotene Lebensversicherungen, bei denen die Kundin oder der Kunde später entscheiden kann, den einbezahlten Betrag als Rente ausbezahlt zu bekommen. Zu den Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Rente gehören dabei die Lebenserwartung des oder der Betroffenen, sowie ein Verrechnungszins. Die Lebenserwartung steigt über die Zeit tendenziell, was die Rentenhöhe nach unten drückt, wenn diese zu einem späteren Zeitpunkt berechnet wird. Gleiches galt auf Grund des Niedrigzinsumfeldes der letzten Jahre auch für den Verrechnungszins.
"Es ist nicht einzusehen, dass Generali die aufgrund falscher Berechnungsgrundlagen zu niedrig berechneten Renten nicht anpasst", kommentiert Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelklagen beim VKI. Bis zum 30. September können sich betroffene Kunden daher nun beim VKI melden, um an der Sammelaktion teilzunehmen. "Sollte Generali nicht einlenken und weiterhin eine ergänzende Vertragsauslegung behaupten, werden weitere rechtliche Schritte folgen."
Generali Versicherung verweist auf Entfernung von Klausel
Von der Generali Versicherung hieß es auf Nachfrage, man habe nach der OGH-Entscheidung die betroffene Klausel in Neuverträgen entfernt. Bei Verträgen, die noch die vom Gericht für unwirksam erklärte Klausel enthalten, sei unklar, wie die Rente zu berechnen sei, so das Generali-Statement. "Hierzu bestehen zwischen dem VKI und der Generali unterschiedliche Rechtsmeinungen, die derzeit Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens sind". Das Verfahren sei noch nicht rechtskräftig entschieden, betonte die Versicherung.
(APA/Red)