Zur Vorgeschichte: Karl Schnell und fünf weitere Landtagsabgeordnete sind im Vorjahr nach Zerwürfnissen mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache von der FPÖ ausgeschlossen worden. Schnell gründete im Juni die Partei “Die Freiheitlichen in Salzburg (FPS) – Liste Dr. Karl Schnell”. Er musste jedoch nach Klagen der FPÖ das Wort “freiheitliche” aus dem Namen streichen und die Partei auf “Freie Partei Salzburg (FPS) – Liste Dr. Karl Schnell” umbenennen, weil einem rechtskräftigen Urteil zufolge sonst eine Verwechslungsgefahr mit der FPÖ und damit eine Wählertäuschung vorliegt.
Diese Ansicht vertritt im aktuellen Streitfall auch Richterin Marina Mayer vom Landesgericht Salzburg in ihrem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 4. März. Der Namensbestandteil “freiheitlich” oder “die Freiheitlichen” werde seit langem mit der FPÖ assoziiert. Dieser komme daher das “prioritätsältere” Recht gegenüber einer anderen Partei mit einem identen Namensbestandteil zu. Durch den Ausschluss der Mitglieder der Beklagten aus der FPÖ und deren Zusammenschluss zu einer neuen Partei sei die vormals bestehende Nahebeziehung aufgehoben worden, hieß es in der Urteilsbegründung, die der APA vorliegt.
Die Richterin ließ das Argument der auf Unterlassung beklagten Partei nicht gelten, wonach sie ihren Namen nicht von der FPÖ ableite, sondern den Namen durch Anzeige gemäß Paragraf 8 des Landtags-Geschäftsordnungsgesetzes (GO-LT) erworben habe. Mayer stellte dazu fest: Dieser Paragraf regle das Prozedere der Klubgründung und der Namensgebung des Klubs. “Es ist nicht geregelt, welchen Namen die Klubmitglieder wählen. Ebenso wenig verbietet die genannte Bestimmung eine Namensänderung.”
Die Leitung des Klubs könne demnach jederzeit durch Anzeige an den Landtagspräsidenten Änderungen herbeiführen, erläuterte die Richterin. Mayer verwies auch auf den Obersten Gerichtshof, welcher der FPÖ im Namensstreit bereits recht gegeben hatte. Sie erklärte, dass als Folge der Untersagung der bisherigen Namensverwendung der beklagte Landtagsklub einen neuen Namen zu wählen und diesen der Salzburger Landtagspräsidentin anzuzeigen habe.
Landtagsabgeordneter Lukas Essl (FPS) kündigte am Mittwoch im Gespräch mit der APA an, dass man gegen das Urteil berufen werde. “Wir haben uns im Jahr 2013 nach der Landtagswahl als ‘Landtagsklub der FPÖ’ konstituiert. Und wir haben ja eine einstweilige Verfügung wegen des FPÖ-Landtagsklubs beim Obersten Gerichtshof gewonnen. Die Richterin am Landesgericht sieht das jetzt anders. Von einem rechtsgültigen Beschluss sind wir aber noch weit weg”, gab sich Essl kämpferisch. “Wir sehen das sehr locker, wir werden die nächste Instanz anrufen.” Rund 80 Prozent der Klagen, welche die FPÖ eingebracht habe, habe die FPS gewonnen.
FPÖ-Landesparteiobmann Andreas Schöppl reagierte auf das aktuelle Urteil naturgemäß zufrieden. “Bekanntlich wurde Karl Schnell und auch der FPS bereits rechtskräftig verboten, das Wort ‘freiheitlich’ zu verwenden. Die nunmehrige Entscheidung bestätigt, dass dies auch für den Schnell-Klub gilt. Mit dieser Entscheidung ist ein Schlussstrich unter den Namensstreit gesetzt.” Das Wort “freiheitlich” könne nur der FPÖ und deren Organisationen zukommen und dürfe “von keinem anderen Trittbrettfahrer irreführend oder missbräuchlich verwendet werden”.