“Frau Rathgeber hat vergangene Woche einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest gestellt”, bestätigte der Leiter der Justizanstalt Ried im Innkreis, Oberst Josef Zeilberger, am Mittwoch gegenüber der APA einen Bericht von “ORF Salzburg”. Weil die ehemalige Referatsleiterin ihren Wohnsitz im Bezirk Braunau und nicht in Salzburg hat, sei seine Anstalt für die Entscheidung zuständig.
“In der Regel dauert es drei bis sechs Wochen, bis über den Antrag entschieden wird”, erklärte Zeilberger. Der Antrag werde nun an den Verein Neustart weitergeleitet, der die Voraussetzungen für die Bewilligung zu klären hat. “Es müssen etwa eine geeignete Unterkunft, Arbeit, Kranken- und Unfallversicherungsschutz und die Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen vorliegen.” Außerdem sei Telefonempfang notwendig, weil eine Erreichbarkeit über das Mobiltelefon gewährleistet sein müsse.
Eine zentrale formale Bedingung für die Gewährung der Fußfessel – der unbedingte Teil der Haftstrafe darf zwölf Monate nicht überstiegen – ist bei Rathgeber auf jeden Fall erfüllt.