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Sallmutter rechnete mitEx-ÖGB-Spitze ab

Scharfe Kritik des langjährigen Vizepräsidenten des Gewerkschaftsbunds an Verzetnitsch und Weninger - Sallmutter war gegen die Bestellung Elsners zum BAWAG-Generaldirektor.

Hans Sallmutter, von 1989 bis Frühling 1995 im BAWAG-Aufsichtsrat, ab 1994 GPA-Vorsitzender und von 1995 bis 2005 Vizepräsident des ÖGB, benützte am Donnerstag seinen Zeugenauftritt im BAWAG-Prozess, um mit dem ehemaligen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch und dem früheren ÖGB-Finanzchef und BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger abzurechnen. Nach Sallmutters Dafürhalten hätten die Karibik-Geschäfte der BAWAG mit Wolfgang Flöttl nie durchgeführt werden dürfen. Dass Verzetnitsch und Weninger den im Herbst 1998 eingetretenen Verlust von 639 Mio. US-Dollar Bankvermögen nicht dem ÖGB-Präsidium mitteilten und auch der Bank-Aufsichtsrat nicht informiert wurde, bezeichnete Sallmutter als „unerklärlich“. Er könne das “überhaupt nicht akzeptieren“.

Er habe erst im Jahr 1994 von den so genannten Karibik 1-Geschäften erfahren, die Wolfgang Flöttl seit Ende der achtziger Jahre mit BAWAG-Geldern tätigte. Generaldirektor der Gewerkschaftsbank war damals Walter Flöttl, der Vater des Investmentbankers. „Ich war entrüstet und absolut empört, wie ich das gehört habe. Für mich ist das undenkbar, dass Vater und Sohn miteinander Geschäfte machen“, beschrieb Sallmutter seine Reaktion.

Der mittlerweile 62-jährige Pensionist wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass damals eine kollektivvertragliche Bestimmung existiert habe, wonach in der Banken- und Sparkassenbranche die Heirat zweier Mitarbeiter desselben Instituts die Kündigung der Frau zur Folge hatte. Er, Sallmutter, habe sich dafür stark gemacht, „dass es wenigstens so ist, dass der Mann in eine Filiale nach Donaustadt und die Frau nach Hütteldorf versetzt wird“.

Gerade im Hinblick auf diese strengen Regeln im Bankgeschäft seien ihm die Vater-Sohn-Geschäfte unerträglich gewesen. Diese seien mit ein Beweggrund gewesen, aus dem BAWAG-Aufsichtsrat auszuscheiden. Es habe auch einen „Disput“ mit ÖGB-Präsident Verzetnitsch über die Karibik-Geschäfte gegeben, der diese mit der Bemerkung verteidigt hätte, es sei „alles rechtens“ abgelaufen.

Von der Wiederaufnahme der Geschäfte mit Wolfgang Flöttl unter BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner und den so genannten Totalverlust im Oktober 1998 habe er erst aus den Medien erfahren, gab Sallmutter zu Protokoll. Er zeigte sich empört, dass Verzetnitsch und Weninger es vorgezogen hatten, das 10-köpfige ÖGB-Präsidium nicht einzuweihen. „Diese Verantwortung ist eine Misstrauenserklärung gegen den kleinen Kreis der Präsidiumsmitglieder“, polterte Sallmutter. Er gab sich überzeugt, dass diese wesentliche Information nicht nach außen gedrungen und damit in die Medien gelangt wäre: „Jeder hätte gesagt, dass versucht werden muss, öffentliches Aufsehen zu vermeiden, und jeder hätte versucht, das zu vermeiden! Keiner hätte etwas weitererzählt!“

Sallmutter meinte, die wirtschaftliche Lage der BAWAG Ende 1998 hätte sogar im ÖGB-Bundesvorstand besprochen werden müssen: „Wenn das herausgekommen wäre, hätte es eine große Empörung gegeben! Es hätte auch eine Personaldiskussion gegeben!“ Der ÖGB-Präsident, der BAWAG-Vorstand und der BAWAG-Aufsichtsratspräsident „wären zur Debatte gestanden“, vermutete Sallmutter.

Er könne das Verschweigen der Verluste “überhaupt nicht akzeptieren“, betonte der 62-Jährige. Wäre das nicht passiert, „hätte das die Rettung der Bank sein können. Und auch die Rettung des ÖGB, der Eigentümer dieser stolzen Bank hätte bleiben können“. In diesem Zusammenhang übte der vormalige GPA-Chef besonders scharfe Kritik an Weninger, den er zwar als „gewissenhaften, peniblen, umsichtigen Finanzverwalter des ÖGB“ gekannt habe: „Aber die Darstellung, er hätte das zum Schutz der BAWAG gemacht, das will ich nicht glauben.“ Für ihn sei es „unerklärlich“, dass Weninger und Verzetnitsch den Verlusten nicht nachgegangen und sich um das Ganze nicht gekümmert hätten. Nach Sallmutters Einschätzung war Verzetnitsch auch rechtlich nicht dazu befugt, im Alleingang im Namen des ÖGB eine Garantieerklärung für die BAWAG abzugeben und das Gewerkschaftsvermögen zu verpfänden, was dieser im Februar 2001 getan hatte. Dazu wäre laut Sallmutter jedenfalls ein Präsidiumsbeschluss nötig gewesen. Verzetnitsch ist im BAWAG-Prozess nicht angeklagt, Weninger schon. Wie der Gewerkschafter im Ruhestand betonte, habe er auch gegen die Bestellung Elsners zum BAWAG-Generaldirektor Bedenken geäußert: „Elsner hat schon damals ein bestimmtes Image gehabt. Ich habe Verzetnitsch gesagt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass er erster Repräsentant einer Gewerkschaftsbank sein kann. Ich habe gemeint, es gibt andere. Kein Sozi im Nadelstreif! Verzetnitsch war der Meinung, Elsner ist der Richtige.“ Er habe sich bei der unbestrittenen fachlichen Qualifikation Elsners an dessen „Agieren und Auftreten“ gestoßen, präzisierte der Zeuge. Nachgerade emotional wurde Sallmutter, als die Sprache auf die vom BAWAG-Aufsichtsrat genehmigte Pensionsabfindung Elsners kam: „Das ist motivmäßig nicht abfindbar! Für mich ist das motivmäßig nicht möglich! Das ist für mich absolut schleierhaft, wie das zwei Jahre vor dem vorgesehenen Ausscheiden geht!“

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