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Saisonabschluss im Nationalrat: Die Themen

Hier finden Sie die Themen im Überblick.
Hier finden Sie die Themen im Überblick. ©APA/HANS PUNZ
Dem Nationalrat steht eine ungewöhnliche Woche bevor. Bereits vor dem Beginn der Plenarwoche steht bei einigen Materien fix, wie sie umgesetzt werden sollen. Hier finden Sie alle Themen im Detail.

Der Nationalrat steht vor einer ungewöhnlichen Woche. Angesichts der neuen freien Mehrheitsbildung steht bei einigen Materien nicht einmal zwei Tage vor Beginn der Plenarwoche fest, wie sie genau umgesetzt werden. Fix ist jedenfalls schon die Valorisierung des Pflegegelds, das Rauchverbot in der Gastronomie und die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe.

Parteienförderung könnte offen bleiben

Zu den offensten Fragen zählt die Reform der Parteienförderung. Etliche Anträge unterschiedlichsten Inhalts liegen vor. Am Montag wird man im Verfassungsausschuss versuchen, eine mehrheitsfähige Initiative zu gestalten. Gelingt das nicht, ist das Thema zumindest bis September auf die lange Bank geschoben und beim anlaufenden Wahlkampf bleibt alles beim nicht allzu transparenten Alten.

Ebenfalls noch gerungen wird etwa um die volle Anrechnung der Karenzzeiten, die eine schnellere Gehaltsvorrückung als Folge hätte. Fix scheint der Rechtsanspruch auf einen "Papa-Monat". Ebenfalls durch sein dürften Erleichterungen für freiwillige Helfer bzw. deren Arbeitgeber bei Katastropheneinsätzen. Pro Tag und Mitarbeiter sollen Unternehmern, die ihre Mitarbeiter frei stellen, bis zu 200 Euro ersetzt werden.

Nationalrat: Pflegegeld wird erhöht

Erhöht wird das Pflegegeld. Die entsprechende Initiative der Liste Jetzt, der letztlich alle Fraktionen beitraten, sieht nun vor, dass ab kommendem Jahr im Wesentlichen die Inflation in allen Stufen abgegolten wird. Grundsätzlich kaum umstritten ist das Vorhaben, Menschen mit 30 bzw. 40 Arbeitsjahren eine höhere Mindestpension zu gewähren. Allerdings herrscht noch Unklarheit über die Kosten des Vorhabens, weswegen noch Gespräche stattfinden sollen.

Rauchverbot wird zu einem der emotionalsten Themen

Zu den emotionalsten Themen der Plenarwoche zählt das Rauchverbot in der geschlossenen Gastronomie, das mit November in Kraft gesetzt wird. Ausnahmen dürfte es dabei keine geben, auch wenn speziell die Betreiber von Shisha-Bars ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet sehen.

Der aktuellen Themenlage entsprechend fehlen auch Umweltgesetze nicht. So wird in der Verfassung sicher gestellt, dass Wasser nicht privatisiert werden darf. Eine weitere Gesetzesinitiative zielt darauf ab, mit 2020 Plastiksackerl zu verbieten. Abverkauft werden können sie noch bis zum Ende des kommenden Jahres.

Um Verbot von Glyphosat wird gerungen

Schließlich wird noch um ein Verbot von Glyphosat gerungen, wobei die FPÖ Zünglein an der Waage ist. Entweder es kommt ein Komplett-Verbot des möglicherweise krebserregenden Pflanzengifts, wie das die SPÖ will, oder es wird lediglich neben sensiblen Gebäuden wie Krankenhäusern und Kindergarten untersagt, wie das von der ÖVP vorgeschlagen wird, womit die Landwirtschaft im wesentlichen ausgeklammert wäre.

Ausbau der Ganztagsschulen wird fortgesetzt

Sicher gestellt wird, dass der Ausbau der ganztätigen Schulen weiter vorangehen kann. Eine entsprechende Unterstützung vor allem für die Gemeinden wird mittels eines Bildungsinvestitionsgesetzes fixiert. Im BIG geregelt ist die Verteilung von immerhin 750 Mio. Euro aus der "Bankenmilliarde" für die Jahre 2020 bis 2033.

Schwere teils tödliche Unfälle mit Kindern durch Lkw haben nun legistische Folgen. Die zuständigen Behörden werden ermächtigt, nicht nur an einzelnen gefährlichen Kreuzungen, sondern in größeren Bereichen, also vor allem in Ortsgebieten, ein Rechtsabbiegeverbot für Lkw über 7,5 Tonnen, die über kein Abbiege-Assistenzsystem verfügen, zu verordnen. Ungemütlicher wird es für Führerschein-"Schummler". Wer bei der Prüfung erwischt wird, muss künftig neun Monate warten, bis er wieder antreten kann.

Personentransport-Wesen: Aufreger-Thema im Nationalrat

Ein weiteres Aufreger-Thema betrifft das Personentransport-Wesen. Es werden nämlich Taxi- und Mietwagen-Gewerbe zusammengelegt. Das hat zur Folge, dass Anbieter wie Uber, die mit Mietwagen-Firmen kooperieren, keine niedrigeren Preise mehr anbieten könnten als konventionelle Taxis.

Angesichts der üppigen Tagesordnungen sind an beiden Tagen, vor allem am Dienstag, lange Sitzungen zu erwarten. Sogar "Dringliche Anfragen oder Anträge" wären möglich, hat die Liste Jetzt doch eine Übereinkunft, auf diese Sondermittel zu verzichten, verweigert. Eine Initiative fällt der ÖVP in den Schoß, ist sie doch turnusgemäß Inputgeberin der "Aktuellen Stunde" am Dienstag. Sie bietet da Finanzminister Eduard Müller eine Bühne, geht es doch um "nachhaltige Budgetpolitik".

ÖVP und FPÖ mit Initiativantrag für angekündigte Steuerreform-Maßnahmen

Einbringen wollen ÖVP und FPÖ noch via Initiativantrag die angekündigten Maßnahmen ihrer Steuerreform für das Jahr 2020. Diese umfassen eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen, die "aufkommensneutrale" Umgestaltung der NoVa und der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie Entlastungen und Vereinfachungen für Kleinunternehmer. Wann genau der Antrag eingebracht wird, steht noch nicht fest.

Sollte den Fraktionen noch etwas einfallen, was sie vor der Wahl schnell beschließen wollen, bleibt übrigens noch Zeit. Denn im September ist eine weitere Sitzung des Nationalrats angesetzt. Mit Fristsetzungsantragen, die in der kommenden Plenarwoche eingebracht werden, kann bereits jetzt sicher gestellt werden, dass die Initiativen kurz vor der Wahl noch debattiert und allenfalls abgesegnet werden. Die ÖVP hat hier ein Paket avisiert, mit dem der Ausbau Erneuerbarer Energieerzeugung beschleunigt werden soll.

Plenarwoche: Die Themen im Detail

1. AKTUELLE STUNDE

Die letzte "Aktuelle Stunde" vor der Sommerpause hat die ÖVP als Themengeberin. Sie hat sich für "Eine nachhaltige Budgetpolitik kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute" entschieden.

2. WASSER

Per Verfassungsbestimmung wird eine Privatisierung von Wasser verboten. Gerungen wurde bis zuletzt um die konkrete Formulierung.

3. RAUCHEN

Rauchen in der Gastronomie wird untersagt, solange es sich nicht um Gastgärten oder ähnliches handelt. Das entsprechende Verbot soll mit November in Kraft treten und auch beispielsweise Shishas und E-Zigaretten umfassen. Betroffen sind alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden (z.B. auch Versammlungen in Pfarrsälen oder Feuerwehrfeste), nicht ortsfeste Einrichtungen wie Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden (z.B. Internate).

4. PENSIONEN

Wer 40 Jahre erwerbstätig war, soll ab 2020 eine Mindestpension von 1.315 Euro brutto erhalten, für Ehepaare sind 1.782 Euro vorgesehen. Bei 30 Erwerbsjahren sollen zumindest 1.080 Euro ausgeschüttet werden. Angerechnet werden bis zu zwölf Monate Präsenz- bzw. Zivildienst sowie bis zu fünf Jahre Kindererziehungszeiten. Der Bonus soll als eigenständige Leistung zusätzlich zur Pension bzw. zur Ausgleichszulage ausbezahlt werden.

Am Wochenende entbrannte allerdings eine Debatte über die Kosten des Vorhabens. Das Sozialministerium kommt dabei auf rund 420 Mio. Euro, da dieser "Pensionsbonus" nach EU-Recht möglicherweise auch in anderen Mitgliedsstaaten müsste. Zur Klärung sollen am Montag vor der Sitzung noch einmal Sozial- und Finanzsprecher der Parteien zusammenkommen.

Gleichzeitig debattiert wird eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel, dass Rechtsanwälte, die der Versorgungseinrichtung ihrer Rechtsanwaltskammer für den Fall der Krankheit angehören, nicht der Teilpflichtversicherung in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem ASVG unterliegen.

Drittes Gesetz in der Debatte ist eine Änderung in der Alterssicherungskommission mit dem Ziel, der Regierung mehr Mitsprache zu geben. So werden neben Experten der Sozialpartner, der Industriellenvereinigung, des Seniorenrats und der Bundesjugendvertretung auch vier von den zuständigen Ministerien nominierte Fachleute ein volles Stimmrecht haben, und zwar je eine Vertretung des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport, des Finanzministeriums, des Wirtschafts- und des Sozialministeriums. Aufgabe der Kommission ist unter anderem, Gutachten über die mittel- bzw. langfristige Entwicklung des Pensionssystems zu erstellen.

5. PAPA-MONAT

Geplant ist der Beschluss eines Rechtsanspruchs auf einen Papa-Monat. Der entsprechende Wunsch ist dem Arbeitgeber drei Monate im Voraus mitzuteilen. Innerhalb des Zeitrahmens zwischen Geburt des Kindes und dem Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter (acht Wochen nach der Geburt) kann der Vater den Antrittszeitpunkt der Freistellung frei wählen.

Mit einer weiteren Gesetzesnovelle wird eine Möglichkeit für Eltern geschaffen, sich Karenzteile und -zeiten flexibler und gleichmäßiger aufzuteilen. Konkret wird das Mindestmaß eines Karenzteiles für Elternteile auf 28 Tage (bisher zwei Monate) festgelegt. Zudem können beide Elternteile gleichzeitig zwei Monate in Karenz gehen, bisher ein Monat.

Drittes Gesetz in der Debatte ist eine finanzielle Änderung beim Kindergeld. So wird die Zuverdienstgrenze mit 1. Jänner von 6.800 auf 7.300 Euro angehoben. Zudem wird eine Nachfrist für Selbstständige für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes eingezogen. Seit dem 1. Jänner 2012 haben Eltern bis zum Ablauf des zweiten, auf das Bezugsjahr folgende Kalenderjahr Zeit einen Einkünfte-Nachweis zu erbringen, um das Nichtüberschreiten der Zuverdienstgrenze zu beweisen. Diese Frist wurde vielfach nicht eingehalten. Daher wird die Frist zur Abgrenzung für Selbstständige für Geburten von 1. Jänner 2012 bis 28. Februar 2017 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Gleichzeitig wird mittels eines eigenen Gesetzes bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ein mit rund einer Million dotierter "Jungfamilienfonds" eingerichtet. Er soll Selbstständige unterstützen, die nur wegen einer Fristversäumnis Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen mussten.

6. NACHTARBEIT

Ein SPÖ-Entschließungsantrag wünscht, dass man leichter unter das Nachtschwerarbeitsgesetz fällt, nämlich auch dann, wenn man nicht nur aus einer sondern auch aus verschiedenen Tätigkeiten besonderen Belastungen mehr als die Hälfte der Arbeitszeit ausgesetzt ist. Ein weiterer Entschließungsantrag hat eine abschlagsfreie Inanspruchnahme des Sonderruhegeldes zum Ziel.

7. KARENZZEITEN

Angepeilt wird mit einer Gesetzesinitiative die volle Anrechnung der Karenzzeiten. Dies würde unter anderem Vorteile bei Gehaltsvorrückungen, Kündigungsfristen und der Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche bringen.

8. FREIWILLIGE

In Abwandlung einer SPÖ-Initiative haben sich ÖVP und FPÖ auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwilligen-Einsätze verständigt. Vorgesehen ist eine Rückvergütung für Unternehmer, die Helfer freistellen. Pro Tag und Mitarbeiter stehen 200 Euro, konkret acht Stunden zu je 25 Euro, zur Verfügung. Ausgezahlt werden soll diese Ersatzprämie vom Katastrophenfonds, und der Bund soll den Ländern diese im Rahmen des Katastrophenfonds abgelten.

9. KONVERSION

Mittels Entschließungsantrag wird auf ein Gesetz gedrängt, mit dem die Ausübung von Konversions- und "reparativen Therapieformen" zur sexuellen Umorientierung an Minderjährigen verboten wird.

10. PLASTIKSACKERL

Das Plastiksackerl im Handel wird verboten. Ausgenommen sind nur Tragetaschen, die biologisch vollständig abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Der Abverkauf der alten Sackerl ist noch bis Ende 2020 möglich. Eine Ausnahme ist für ultradünne Plastiksackerl vorgesehen, die vor allem in Obst- und Gemüse-Abteilungen anzutreffen sind. Diese sogenannten Knotenbeutel müssen allerdings aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein.

11. GLYPHOSAT

Eingeschränkt wird die Einsatzmöglichkeit für das Pflanzenschutzmittel Glyphosat, die Frage ist nur inwieweit. Geht es nach einem SPÖ-Antrag, wird es in Österreich komplett untersagt. Ein ÖVP-Antrag sieht ein Verbot bloß in öffentlichen Parks oder Gärten, Friedhöfen, Sport- und Freizeitplätzen, Schwimmbädern, Schulgeländen oder auf Kinderspielplätzen sowie in unmittelbarer Nähe von Gesundheitseinrichtungen vor. Das heißt, die Landwirtschaft wäre nicht betroffen. Da die FPÖ beide Anträge bei der Fristsetzung unterstützt hat, wird es von ihr abhängen, welche Initiative eine Mehrheit bekommt bzw. ob eine weitere Variante beschlossen wird.

12. ALM

Die hohen Strafen für einen Bauern nach einer tödlichen Kuh-Attacke führen nun zu einem Haftungsrechts-Änderungsgesetz. Dieses legt ausdrücklich fest, dass der Halter bei Beurteilung der Frage, welche Verwahrung erforderlich ist, auf anerkannte Standards der Tierhaltung zurückgreifen kann. Allerdings wird dabei auch ausdrücklich auf die vorauszusetzende Eigenverantwortung der Wanderer verwiesen.

13. AKTIONÄRE

Umgesetzt wird eine EU-Richtlinie betreffend die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre. Die Gesetzesänderung enthält unter anderem Bestimmungen über die Vergütungspolitk der Gesellschaft sowie die Verpflichtung zur jährlichen Vorlage eines Vergütungsberichts.

14. GELDWÄSCHE/GERICHTSGEBÜHREN

Präzisierungen für Rechtsanwälte und Notare gibt es bezüglich der Umsetzung der Vierten Geldwäsche-Richtlinie. Ziel ist es, bestehende Zweifel an der Unionskonformität der österreichischen Rechtslage auszuräumen. Behandelt wird ferner ein Antrag, der eine Halbierung der Gerichtsgebühren vorsieht, wenn es in der ersten Verhandlung zu einem Vergleich kommt.

15. HOMO-EHE

Eine Lücke in Sachen Homo-Ehe wird geschlossen. Derzeit ist es so, dass keine gleichgeschlechtliche Ehe eingegangen werden kann, wenn es dieses Instrument im Herkunftsland eines Partners (z.B. in Ungarn) nicht gibt. In diesen Fällen kann nur eine Eingetragene Partnerschaft geschlossen werden, was nun geändert wird.

16. PFLEGEGELD

Das Pflegegeld soll ab 2020 jährlich valorisiert werden und das in allen Stufen. Die Anhebung soll sich jeweils am Pensionsanpassungsfaktor, der im wesentlichen die Inflation abdeckt, orientieren.

17. SCHULAUSBAU

Der Ausbau der ganztätigen Schulen soll weiter vorangehen. Eine entsprechende Unterstützung vor allem für die Gemeinden wird mittels eines Bildungsinvestitionsgesetzes (BIG) fixiert. Im BIG geregelt ist die Verteilung von 750 Mio. Euro aus der "Bankenmilliarde" für die Jahre 2020 bis 2033, die ursprünglich bereits früher fließen sollten. Damit sollen einerseits neue Plätze gefördert, andererseits aber auch die Gemeinden bei den Personalkosten unterstützt werden. Die Bundesländer erhalten Zweckzuschüsse in der Höhe von 428 Mio., die sie gemäß eigener Vereinbarungen den Schulerhaltern überweisen.

18. BILDUNGSDATEN

Eine Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes ermöglicht beispielsweise die Weitergabe von Daten zur Sprachförderung vom Kindergarten an die Volksschule. Ebenfalls in der Novelle enthalten ist ein Versuch, den Fächerkanon Polytechnischer Schulen als Grundlage zur Neugestaltung ihrer Lehrpläne zu modernisieren. Vorgesehen ist unter anderem eine vierwöchige Orientierungsphase zu Beginn des Schuljahres, die den Schülern dabei helfen soll, die für sie passenden alternativen Pflichtgegenstände zu wählen. Daran anschließend sieht der Gesetzesentwurf die Möglichkeit einer Schwerpunktphase vor, bei der die Schüler in Fachbereichen auf das Berufsleben vorbereitet werden.

19. PARTEIENFÖRDERUNG

Noch einigermaßen offen ist das Mittwoch-Programm des Nationalrats, da der Verfassungsausschuss erst am Montag seine Themen plenarreif macht. Kommt es zu einer Verständigung in Sachen Parteienförderung, wird die entsprechende Gesetzesvorlage am Beginn der Sitzung stehen. Vorschläge gibt es derzeit etliche, etwa ein Verbot von Großspenden, härtere Sanktionen bei Verstößen oder einen Frauenfaktor bei der Höhe der Klubförderung.

20. BEAMTEN-DISZIPLIN

Ebenfalls auf die Tagesordnung kommen könnte eine Dienstrechtsnovelle. Diese bringt gemäß vorliegenden Plänen eine zentrale Disziplinarkommission für Bundesbeamte anstelle der verschiedenen Kommissionen in den einzelnen Ressorts. Aktuell bestehen etwa 30 Disziplinarkommissionen mit weit über 100 dreiköpfigen Disziplinarsenaten. Die neue Behörde soll im Beamtenministerium angesiedelt sein und in Dreier-Senaten entscheiden, bestehend aus einem hauptberuflich tätigen, rechtskundigen Senatsvorsitzenden sowie zwei nebenberuflich tätigen Mitgliedern, die dienstgeber- bzw. dienstnehmerseitig aus dem jeweiligen Ressort des Beschuldigten kommen.

Gebastelt wird auch noch an einer Neuordnung bezüglich der Anrechnung von Vordienstzeiten im Öffentlichen Dienst, nachdem die bisherigen Bestimmungen europarechtlich nicht gehalten haben.

Ferner in die Tagesordnung integriert werden könnten einige Initiativen, die bei der Fristsetzung keine Mehrheit hatten, beispielsweise der Wunsch der FPÖ nach Aufwertung von Volksbegehren oder jener der ÖVP nach einem Verbot budgetrelevanter Beschlüsse kurz vor Wahlen. Auch Initiativen zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses sind im Verfassungsausschuss noch in Diskussion.

21. BÖRSE

Eine Änderung des Börsegesetzes ermöglicht es Gesellschaften, ihre Aktionäre künftig identifizieren ("Know your Shareholder") und ihre Daten durch Intermediäre (Wertpapierfirmen, Kreditinstitute oder Zentralverwahrer) übermittelt zu bekommen, sofern diese mindestens 0,5 Prozent an Aktien oder Stimmrechten halten.

22. TRANSPARENZDATENBANK

Förderungen müssen künftig bereits bei Gewährung in die Transparenzdatenbank gemeldet werden und nicht erst bei ihrer Auszahlung. Außerdem soll der jeweilige Bearbeitungsstand eines Förderantrages erfasst und dem Förderwerber angezeigt werden. Das Finanzministerium kann die Daten künftig auch verwenden, um die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu überprüfen. Mit der Novelle wird zudem die Strafdrohung bei unberechtigten Abfragen deutlich angehoben, und zwar von 20.000 Euro auf 50.000 Euro.

23. WOHNEN

Erstmieter können gemeinnützige Wohnungen künftig früher erwerben, konkret schon nach fünf und nicht erst nach zehn Jahren. Beim Weiterverkauf einer Sozialwohnung mussten bisher Gewinne innerhalb von zehn Jahren an die Baugesellschaft zurückgezahlt werden. Diese Spekulationsfrist soll nun auf 15 Jahre ausgedehnt werden.

24. UKRAINE UND PHILIPPINEN

Ein Kulturabkommen zwischen Österreich und der Ukraine soll eine verstärkte Zusammenarbeit bei künstlerischen Auftritten und Ausstellungen, der Zusammenarbeit von Bibliotheken, Archiven, Museen und Einrichtungen des Denkmalschutzes sowie bei Übersetzungen von Literaturwerken und Fachliteratur bringen. Im Bildungssystem ist zudem ein Know-how Transfer vorgesehen, durch den es u.a. zu Partnerschaften zwischen Schulen und anderen Bildungseinrichtungen kommen soll.

Abgesegnet wird in der selben Debatte der Einspruch Österreichs gegen den Beitritt der Philippinen zu einem internationalen Übereinkommen, das ausländische öffentliche Urkunden von der Beglaubigung befreit.

Schließlich wird ein Protokoll der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Übereinkommen über Zwangsarbeit ratifiziert. Dieses verpflichtet jedes Mitglied zu wirksamen Maßnahmen gegen Zwangsarbeit und schreibt vor, Opfern Schutz und Zugang zu rechtlicher Hilfe und Entschädigung zu ermöglichen.

25. WEB

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz enthält Vorgaben, die Websites und mobile Anwendungen des Bundes künftig in Hinblick auf die Barrierefreiheit erfüllen müssen, damit sie für die Nutzer und insbesondere für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich werden. Die Bestimmungen sollen auch für jene Einrichtungen gelten, die Aufgaben im allgemeinen Interesse erfüllen, teilrechtsfähig sind und überwiegend vom Bund finanziert bzw. von ihm beaufsichtigt werden. Websites und mobile Anwendungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind allerdings explizit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.

26. FÜHRERSCHEINPRÜFUNG

Mit einer Novelle des Führerscheingesetzes soll gegen "Schummeln" mit technischen Hilfsmitteln bei theoretischen Fahrprüfungen vorgegangen werden. Führerscheinbewerber, deren Prüfung wegen solcher Verstöße nicht gewertet werden konnte, sollen künftig neun Monate für den nächsten Antritt gesperrt sein. Weiteres Detail der Novelle: Für mehrspurige Fahrzeuge wird das Befahren der Rettungsgasse ein Vormerkdelikt. Für einspurige Fahrzeuge gilt das erst dann, wenn dadurch eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen und Rettungskräften entsteht.

Eine weitere Gesetzesänderung sieht eine Ermächtigung an die zuständigen Behörden vor, nicht nur an einzelnen gefährlichen Kreuzungen, sondern in größeren Bereichen, also vor allem in Ortsgebieten, ein Rechtsabbiegeverbot für Lkw über 7,5 Tonnen, die über kein Abbiege-Assistenzsystem verfügen, zu verordnen.

27. EISENBAHN

Umgesetzt wird eine EU-Richtlinie, die Bahn betreffend. Dabei geht es um die so genannte "marktrelevante Säule" des 2016 erlassenen vierten Eisenbahnpakets der Union. Diese regelt die Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und die Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur. Österreich hatte wegen Nichtumsetzung bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Ebenfalls abgesegnet wird eine mehr formalistische Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr.

28. TAXI

Zusammengelegt werden zwei Gewerbe, die den Transport von Menschen regeln. "Mit Personenkraftwagen ausgeübtes Mietwagengewerbe" und "Taxigewerbe" werden zu einem neuen einheitlichen Gewerbe "Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw" zusammengefasst.

Derzeit bestehen deutliche Unterschiede: Im Taxigewerbe gibt es fixe Preise mit Fahrpreisanzeiger (Taxameter), bei Mietwägen kann der Preis derzeit noch frei vereinbart werden. Mietwagenfirmen können damit deutlich niedrigere Preise anbieten als Taxis. Der US-Fahrdienstanbieter Uber arbeitet in Österreich mit Mietwagenfirmen zusammen und schließt nun einen Komplettrückzug aus Österreich nicht aus.

Mit einer Änderung des Kraftfahrgesetzes erhalten Feuerwehren künftig ein eigenes Sachbereichskennzeichen mit den Buchstaben "FW". Um den kombinierten Verkehr mit schweren kranbaren Sattelaufliegern attraktiver zu gestalten, wird das höchste zulässige Gewicht für solche Kombinationen von 40 auf 41 Tonnen erhöht.

29. SEXUALERZIEHUNG

ÖVP und FPÖ ersuchen die Unterrichtsministerin, die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit eine altersgerechte und weltanschaulich neutrale Sexualerziehung ohne Beiziehung von schulfremden Personen oder Vereinen sondern durch an der Schule Pädagogen sichergestellt ist.

Dem gegenüber steht ein SPÖ-Antrag, externe Anbieter und Beratungsstellen eingehend zu prüfen und zu akkreditieren, bevor sie zum sexualpädagogischen Schulunterricht zugelassen werden.

(APA/Red)

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