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Ärzte-Arbeitszeit

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Bis zu 72 Stunden pro Woche dürfen Mediziner an den österreichischen Krankenhäusern arbeiten. Die Ärztekammer beklagt jedoch, dass es in vielen Fällen deutlich länger ist.

Von Arbeitszeiten bis zu 100 Stunden war zuletzt die Rede. Kontrolliert werden kann das freilich nur schwer, weil die Arbeitszeitaufzeichnungen häufig fehlen. Ein am Freitag von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) im Begutachtung geschickter Gesetzesentwurf soll das ändern: Die maximal möglichen Strafen für fehlende Stundenlisten werden darin deutlich erhöht.

Wenn ein Krankenhaus die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter nicht aufgezeichnet und damit die Kontrolle durch die Arbeitsinspektoren unterlaufen hat, waren bisher relativ niedrige Strafen vorgesehen: Nämlich 218 bis 2.180 Euro im ersten Fall, 360 bis 3.600 Euro bei Wiederholung. Nun wird das geändert: Wie bei anderen Betrieben auch sollen die Geldstrafen künftig pro fehlender Stundenliste kassiert werden, bei einem Betrieb mit 100 Mitarbeitern wären also im Wiederholungsfall bis zu 360.000 Euro Strafe möglich.

An den maximal möglichen Dienstzeiten ändert das Gesetz nichts, wie im Wirtschaftsministerium betont wird: Mit Ruhepausen ist eine maximale durchgehende Dienstzeit (Arbeitszeit, Bereitschaft und Ruhepausen) von bis zu 49 Stunden möglich. Pro Woche können es bis zu 72 Stunden sein. Die selben Regelungen werden künftig auch für Pflegestationen in Pflegeheimen und Seniorenheimen gelten, die nun in das “Krankenanstalten Arbeitszeitgesetz” aufgenommen werden.

Klargestellt wird im Gesetzesentwurf übrigens auch, wer für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften verantwortlich ist. Das Problem: Die meisten Bundesländer haben ihre Krankenhäuser mittlerweile in eigene Holdings ausgegliedert, das Personal steht aber weiterhin im Landesdienst. Künftig gilt, dass im Fall von Arbeitskräfteüberlassung “die Beschäftiger” (also die Spitalsholding) als Dienstgeber gelten und damit für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen zuständig sind. Strafen werden also künftig bei den Holdings kassiert, nicht bei den Ländern.

Dass die Krankenhäuser wegen der nun erwarteten genaueren Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen zusätzlichen Personalbedarf bekommen könnten, schloss Bartenstein im Ö1-“Morgenjournal” nicht aus. Er sehe aber keinen Anlass, dass man nun Dutzende oder Hunderte Spitalsarztstellen schaffen müsse, so der Minister.

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