Russland will deutsche Beutekunst behalten
Danach darf Beutekunst nicht zur Entschädigung von Kriegsunrecht missbraucht werden, betonte Ministeriums-Mitarbeiter Wolfgang Maurus am Montag auf einer Tagung in Nürnberg. Die russische Seite hingegen beruft sich auf ein nationales Gesetz, das Beutekunst als Staatseigentum betrachtet. Insgesamt habe die Sowjetarmee nach Ende des Zweiten Weltkriegs rund 4,5 Millionen Kunstgegenstände aus deutschen Bibliotheken, Museen und Archiven, darunter auch erhebliche jüdische Bestände, nach Moskau gebracht, erläuterte Marus.
Unter der kommunistischen Führung sei im Laufe der Jahre ein Drittel davon den rechtmäßigen Eigentümern in der ehemaligen DDR zurückgegeben worden. Inzwischen werde die Rückführung weiterer deutscher Kunstschätze von russischer Seite jedoch erheblich behindert, bilanzierte der Vertreter der Bundesregierung den aktuellen Verhandlungsstand.