Die Maßnahmen seien bindend, erklärte der Richter. Dagegen teilte die russische Regierung in einer ersten Reaktion mit, die Gerichtsentscheidung nicht anzuerkennen.
Die Niederlande hatten als Flaggenstaat der “Arctic Sunrise” den Internationalen Seegerichtshof nach der Festnahme am 19. September angerufen. Russland boykottierte das Verfahren und begründete dies damit, die Seerechtskonvention nur unter Vorbehalten ratifiziert zu haben. In den vergangenen Tagen hatte die russische Justiz für fast alle der im September festgenommenen 30 Männer und Frauen bereits die Freilassung gegen Kaution angeordnet. Der Seegerichtshof in Hamburg fügte zu seiner Entscheidung hinzu, die Dringlichkeit der Situation verlange diese vorläufigen Anordnungen.
Die niederländische Delegation zeigte sich verhalten und will die Anordnungen sorgfältig prüfen – insbesondere die Stellung der Kaution. “Wir müssen darüber nachdenken”, sagte Liesbeth Lijnzaad vom niederländischen Außenministerium. Die Hamburger Seerechtswissenschafterin Doris König war erfreut über die Entscheidung, besonders die Ausreiseerlaubnis für die Aktivisten. Sie hofft, dass Russland nun seinen Widerstand gegen das ausstehende Schiedsgerichtsverfahren in der Hauptsache aufgeben werde und seinerseits Verfahrensbeteiligte dafür benennt.
Die internationale Besatzung der “Arctic Sunrise” hatte an einer Ölplattform des russischen Gasmonopolisten Gazprom gegen Umweltzerstörung protestiert. Russland wirft ihnen Rowdytum vor – dafür sind bis zu sieben Jahren Haft möglich.