Um den Fall zu klären, ob der 40-jährige Geschäftsmann einen Ex-Mitarbeiter nun durch einen Auftragsmord beseitigen wollte, wurden Ermittler des Bundeskriminalamtes (BK) und der früheren Kriminaldirektion 1 (KD1) (heute: zentraler Ermittlungsbereich des Landeskriminalamtes) einvernommen.
Allen voran Chefinspektor Johann Schaffer von der KD1: Vor allem die Ermittlungsmethoden im Rahmen der Verhaftung des Beschuldigten im Herbst 2004 stießen beim gesamten Senat (Vorsitz: Richterin Bettina Neubauer) auf reichlich Unverständnis. Obwohl damals der Verdacht bestanden hatte, dass M. den Mord an seinem 52-jährigen Ex-Mitarbeiter R. bereits in Auftrag gegeben hat, hätten es Schaffer und seine Kollegen bei einer Hausdurchsuchung zu dem Fall verabsäumt, sämtliche Geschäftsunterlagen und Korrespondenz in kyrillischen Buchstaben zu beschlagnahmen.
Außerdem soll Schaffer dem Angeklagten, für den er einen Haftbefehl mithatte, unmittelbar nach der Festnahme noch erlaubt haben, mit dem Staatsanwalt und dem Untersuchungsrichter zu telefonieren – laut Senat eine “überaus ungewöhnliche Vorgangsweise”, zumal der Verhaftete ohnehin kurze Zeit später dem U-Richter hätte vorgeführt werden müssen. Wenig Unterstützung erhielt Schaffer von einem Ermittler des BK, der meinte: “Also ich hätte gleich alles mitgenommen.”
Im Zuge der Einvernahme machte Schaffer kein Hehl daraus, dass die Zusammenarbeit zwischen KD1 und BK nicht optimal gelaufen sein dürfte. Besonders ab jenem Zeitpunkt, als das Bundeskriminalamt alleinige Ermittlungsbehörde war. “Wenn das BK die Ermittlungen führt und der Akt von uns weg ist, kommt immer recht wenig.” Und: “Wenn mehrere Dienststellen gemeinsam erheben, dann ist das immer problematisch”, so Schaffer.
Obwohl als Zeuge einvernommen, kritisierte Schaffer mehrmals, er fühle sich als “Beschuldigter”: “Wenn mir unterstellt wird, dass ich M. unterstützt habe, dann verwehre ich mich strikt dagegen.” Die Stimmung im Gerichtssaal war öfters überaus gereizt, der Kriminalist mit 35 Dienstjahren zeigte Nerven: “Ich weiß eh, warum ich in diesem Ton befragt werde”, warf er einmal der Richterin entgegen.
Während die Anklage davon ausgeht, M. habe einen Auftragskiller angeheuert, um seinen ehemaligen Mitarbeiter R. mit einem Kopfschuss aus dem Weg zu räumen, vertrat Schaffer aufgrund der zahlreichen Vernehmungen, die er im Herbst 2004 durchgeführt hatte, eher jene Variante, wonach M. nicht der Auftragstäter sei.
Ein Urteil in dem Prozess wird für kommenden Dienstag (24. Februar) erwartet.