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Russischer Ex-Beamter in Auslieferungshaft in Wien

Dem Mann werden in Russland Korruption und Geldwäsche vorgeworfen.
Dem Mann werden in Russland Korruption und Geldwäsche vorgeworfen. ©APA
Ein russischer Ex-Beamter sitzt seit einer Woche in Wien in Auslieferungshaft. Justizministerin Zadić bewilligte die Auslieferung bereits im Oktober 2020, sein Anwalt leistet aber weiterhin rechtlichen Widerstand.

Ein Ex-Beamter von Russlands Kulturministerium setzt sich mit allen rechtlichen Möglichkeiten gegen ein russisches Auslieferungsbegehren zur Wehr. Bereits im Oktober 2020 hatte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) nach einer gerichtlichen Vorentscheidung die Auslieferung von Boris M. bewilligt, seit vergangener Woche befindet sich M. nun in Haft in Wien. Am Dienstag stellte sein Anwalt weitere Anträge.

Russische Strafverfolger werfen M. Korruption im Zusammenhang mit der Renovierung der Eremitage in St. Petersburg vor und haben 2018 gegen den damals in Spanien lebenden Ex-Beamten einen internationalen Haftbefehl erwirkt. Auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls aus Spanien, der sich auf einen Verdacht der Geldwäsche angeblich illegaler russischer Einkünfte bezieht, war er im Herbst 2019 während einer medizinischen Behandlung in Österreich vorübergehend festgenommen worden.

Anwälte kämpfen gegen Auslieferung

Vor österreichischen Gerichten hatte es für den russischen Antrag auf Auslieferung wiederholt Etappensiege gegeben, ein Asylantrag M.s in Österreich blieb unerledigt. Bereits im Februar 2020 erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Wien die Auslieferung für zulässig, die in Folge am 9. Oktober 2020 auch von Justizministerin Zadić bewilligt wurde. Rechtsmittel gegen die OLG-Entscheidung sowie weitere Anträge auf Erneuerung sowie Wiederaufnahme wurden vor Gerichten zwischenzeitlich abgelehnt. Zuletzt scheiterte am 11. Februar ein Wiederaufnahmeantrag des Auslieferungsverfahrens am Landesgericht (LG) Wien, das am 18. Februar schließlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft (StA) Wien M.s Festnahme bewilligte, bestätigte der APA eine Gerichtssprecherin.

"Im gegenständlichen Fall ist aufgrund des bisherigen Verfahrensverlaufs, insbesondere des zuletzt gestellten aussichtslosen Wiederaufnahmeantrags in Verbindung mit Interventionsversuchen im Bundesministerium für Justiz die Durchführung der Auslieferung ohne Inhaftierung der betroffenen Person jedenfalls nicht gewährleistet", heißt es in der APA vorliegenden Festnahmeanordnung des Landesgerichts Wien.

Schlechter Gesundheitszustand

M.s Anwalt Michael Vallender leistet weiterhin rechtlichen Widerstand: "Der Gesundheitszustand hat sich verschlechtert und deshalb ist Mitte März eine Operation vorgesehen", begründete er am Donnerstag in einem Telefonat mit der APA neuerliche Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens sowie auf die Enthaftung seines Mandanten. Nachdem diese Anträge am Dienstag eingebracht wurde, wird sich in den nächsten Tagen auch ein Gutachter mit der Gesundheit von M. beschäftigen.

Die Strafverfolgung seines Mandaten, der wegen ähnlicher Vorwürfe bereits 2017 in Moskau verurteilt worden war, erachtet Vallender als "politisch motiviert". "Er hat Informationen über russische Geheimdienste und offensichtlich versucht wird zu unterbinden, dass er diese veröffentlicht. Das ist einer der Hauptgründe, weshalb man ihn aus dem Verkehr ziehen will", sagte Vallender. Russische Medien wie die "Nowaja Gaseta" hatten seinerzeit die Korruptionsermittlungen zu Bauprojekten des Kulturministeriums mit einem Machtkampf zwischen dem Föderalen Bewachungsdienst (FSO) und dem Föderalen Sicherheitsdienst (FSB) um staatliche Fördertöpfe erklärt.

Anwalt: Russische Garantien obsolet

Vallender beklagte sich gleichzeitig, dass österreichische Gerichte die politischen Veränderungen in Russland nicht berücksichtigen und sich auf Gerichtsentscheidungen von vor zehn oder 15 Jahren beziehen würden. Seit einer russischen Verfassungsänderung 2020 müssten zudem Sprüche des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die "russischen Interessen" widersprächen, nicht mehr umgesetzt werden, erklärte der Wiener Anwalt. Russische Garantien auf ein rechtsstaatliches Verfahren seien daher obsolet, sagte er.

(APA/Red)

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