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Russische Soldaten freigesprochen

Mehr als drei Jahre nach einem Massaker an tschetschenischen Zivilisten sind vier russische Soldaten am Donnerstag vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden.

Ein Militärgericht in der südrussischen Stadt Rostow am Don folgte der Version der Angeklagten, wonach sie Befehle ihrer Vorgesetzten befolgten.

Die Offiziere einer Spezialeinheit hatten die Tötung der sechs Zivilisten im Jänner 2002 niemals abgestritten. Die Soldaten waren bereits einmal freigesprochen worden. Der Prozess wurde nach einer verfahrensrechtlichen Beschwerde von Familienangehörigen der Opfer noch einmal aufgerollt.

Drei der vier Angeklagten hatten den Ermittlungen zufolge bei der Jagd auf einen tschetschenischen Rebellenführer einen Kontrollpunkt in den tschetschenischen Bergen errichtet. Als ein Geländewagen nicht an dem Kontrollpunkt hielt, eröffneten die Soldaten das Feuer, weil sie Rebellen in dem Wagen befürchteten. Erst danach bemerkten sie, dass nur Zivilisten in dem Auto saßen. Einer der Insassen war demnach sofort tot, den anderen fünf leisteten die Soldaten auf einem nahe gelegenen Bauernhof erste Hilfe.

Dort soll der ranghöchste der drei Soldaten per Funk von seinem Vorgesetzten den Befehl erhalten haben, die restlichen Tschetschenen zu töten. Der per Funk kontaktierte Vorgesetzte, der als vierter Angeklagter in Rostow am Don vor Gericht stand, will aber ebenfalls auf Befehl von höherer Ebene gehandelt haben. Von dort bekam er nach eigener Aussage auch den Befehl, die Leichen in den zuvor beschossenen Geländewagen zu legen und diesen anzuzünden.

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