Zahlungspflicht für Zweitwohnungen zurückgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. Auch die von Unternehmen abzuführenden Beiträge seien mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte am Mittwoch Vizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Nur die zusätzliche Zahlungspflicht für eine Zweitwohnung wurde vom Ersten Senat beanstandet.
Mögliche Befreiung von Beitragspflicht
“Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung mit der Maßgabe weiter anwendbar, dass ab dem Tag der Verkündung dieses Urteils bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung diejenigen Personen, die nachweislich als Inhaber einer Wohnung ihrer Rundfunk-Beitragspflicht nach Paragraf 2 Absatz 1 und Absatz 3 des Rundfunkbeitrag-Staatsvertrages nachkommen, auf Antrag von einer Beitragspflicht für weitere Wohnungen zu befreien sind.”
Betrag ist unabhängig
Drei Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und die des Autovermieters Sixt waren damit überwiegend erfolglos. Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 von jedem Wohnungsinhaber verlangt und beträgt derzeit 17,50 Euro im Monat. Der Betrag wird unabhängig davon fällig, ob in der Wohnung ein Empfangsgerät steht.
(Reuters)