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Rund 6.000 Quotenplätze für Zuwanderer aus Nicht-EU-Ausland reserviert

Mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ wurde die Niederlassungsverordnung für 2018 beschlossen.
Mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ wurde die Niederlassungsverordnung für 2018 beschlossen. ©APA
Laut Niederlassungsverordnung 2018 sind für heuer mehr als 6.000 Quotenplätze für Zuwanderer aus dem Nicht-EU-Ausland reserviert. Deutlich erhöht wurden die Plätze dabei im Bereich der Familienzusammenführung.
Zuwanderung für Österreich positiv
Regierung erhöht Quotenplätze

Der Hauptausschuss hat am Mittwoch mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ die Niederlassungsverordnung für 2018 beschlossen. Demnach sind für heuer 6.120 Quotenplätze für Zuwanderer aus dem Nicht-EU-Ausland reserviert. Im Vorjahr waren es gut 5.800. Deutlich erhöht werden die Plätze im Bereich der Familienzusammenführung (bei Drittstaatsangehörigen), nämlich um gut 200 auf 5.220.

Hauptausschuss beschloss erhöhte Zuwanderungsquote für 2018

Begründet wird dies von der Regierung damit, dass in einigen Fällen (z.B. bei Künstlern) ein bisher quotenfreier Familiennachzug gesetzlich in einen quotenpflichtigen Familiennachzug umgewandelt wurde und man eine Verknappung der Quote vermeiden habe wollen. Zweitgrößte Gruppe in der Niederlassungsverordnung sind Privatiers, für die 445 Plätze reserviert wurden.

Ebenfalls per Niederlassungsverordnung geregelt wird die Zahl der Saisonniers. Sie bleibt mit 4.000 auf dem Niveau von 2018. Kritik der NEOS, die dieses Kontingent als für zu niedrig befanden, quittierte FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz im Hauptausschuss mit dem Hinweise, dass es bei entsprechendem Bedarf in der Wirtschaft jederzeit aufgestockt werden könne, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Die Höchstzahl der Erntehelfer – 600 – bleibt ebenfalls unverändert.

(APA/Red)

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