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Rund 55.000 WienerInnen haben bereits den Mobilpass

Mit 1. April wurde der neue Mobilpass für MindestpensionistInnen und alle erwachsenen SozialhilfeempfängerInnen (mit zumindest einmonatigem Sozialhilfebezug) eingeführt.

Mit dem Mobilpass können ermäßigte Monatsnetzkarten der Wiener Linien zum Preis von derzeit 15,20 Euro oder Einzelfahrscheine zum Halbpreis erworben werden. Auch Einzeleintritte bei Bäderbesuchen oder die Nutzung der städtischen Büchereien mit einer Jahreskarte werden für Mobilpass-InhaberInnen ermäßigt angeboten. Am Freitag zog Gesundheits- und Sozialstadträtin Mag.a Sonja Wehsely eine erste Bilanz: “Nach nur drei Monaten haben bereits rund 55.000 WienerInnen den neuen Mobilpass. Unter dem Motto ‘Einfach, unbürokratisch, leistbar’ hilft der Mobilpass dabei, die Mobilität aller WienerInnen deutlich zu erhöhen.” Im gesamten Jahr 2008 rechnet die Stadt Wien mit rund 100.000 Bezugsberechtigten für den neuen Mobilpass. Alle Infos zum Mobilpass gibt es im Internet unter www.wien.gv.at/ma40/sozial/mobilpass.htm. Für weitergehende Fragen zum Mobilpass der Stadt Wien steht das Servicetelefon unter der Nummer 01/ 4000-40670 zur Verfügung.

Der neue Mobilpass im Detail
SozialhilfeempfängerInnen mit zumindest einmonatigem Sozialhilfebezug und MietbeihilfebezieherInnen bekommen ihre Mobilpässe von der Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) automatisch zugeschickt. MindestpensionistInnen, die keine Mietbeihilfe beziehen, können einen Antrag bei der Magistratsabteilung 40 am Thomas-Klestil-Platz 8, 1030 Wien, stellen.

Der Mobilpass für MindestpensionistInnen bleibt fünf Jahre gültig, für SozialhilfeempfängerInnen sechs Monate. Wer nach diesen sechs Monaten weiterhin Sozialhilfe bezieht, erhält automatisch mit der Post eine Verlängerungsmarke.

BezieherInnen von Pensionen mit Ausgleichszulage werden ersucht, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Antrag an die MA 40 zu stellen. Um weitere Wege zu vermeiden, sollten Einkommens- bzw. Pensionsbelege, ein Meldenachweis und ein Lichtbildausweis mitgenommen werden.

Die Karte ist ausschließlich in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig und nicht übertragbar. Bei Kontrollen sind der Mobilpass, ein amtlicher Lichtbildausweis und die gültige Fahrkarte vorzuweisen. (Schluss) me

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