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Run auf Fußfesseln: Schon über 40 Interessenten

Kein schickes Accessoir
Kein schickes Accessoir ©APA (Neubauer)
In den heimischen Justizanstalten sind die elektronischen Fußfesseln sehr begehrt, die seit 1. September unter bestimmten Voraussetzungen die U-Haft bzw. bis zu einjährige Freiheitsstrafen ersetzen und damit die an ihren Kapazitäten angelangten Gefängnisse entlasten sollen.
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“Österreichweit sind bereits zwischen 40 und 50 Anträge gestellt worden”, berichtete Peter Prechtl, der stellvertretende Leiter der Vollzugsdirektion, am Donnerstag – und damit einen Tag nach Inkrafttreten des elektronisch überwachten Hausarrests -  auf APA-Anfrage.

Die Anträge werden nun mit Hilfe des Vereins Neustart geprüft, der feststellen muss, ob die Kandidaten die Voraussetzungen für den Erhalt der Fußfessel erfüllen: Dazu zählt eine eigene Wohnmöglichkeit, wobei Neustart die jeweilige Wohnung in Augenschein nimmt und auch die Zustimmung allfälliger Mitbewohner -  in den meisten Fällen wohl Familienangehörige -  zum Hausarrest einholt.

Arbeitsnachweis ist zu erbringen

Die Fußfessel-Kandidaten haben auch einen Arbeitsnachweis zu erbringen, wobei allein stehende Personen einen Mindestverdienst von 600 bis 700 Euro monatlich erreichen müssen. Bei Unterhaltspflichtigen erhöht sich die Einkommensgrenze je nach Anzahl der zu versorgenden Personen. Bezieher einer Pension müssen keinen Job annehmen, sollten aber einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen, falls dem gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Diese Einschränkung könnte beim ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner (75) zum Tragen kommen, der eine Fußfessel tragen möchte statt weiter in seiner Zelle im Wiener Landesgerichtlichen Gefangenenhaus in U-Haft zu “dunsten”.

“Ich gehe davon aus, dass Mitte September die ersten Häftlinge in den Hausarrest wechseln werden”, sagte Generalleutnant Prechtl von der Vollzugsdirektion. Unter den Interessenten befänden sich Insassen, “bei denen es auf den ersten Blick keine großen Schwierigkeiten machen dürfte, diesen die Fußfessel zu genehmigen”. Die Entscheidung, ob Hausarrest statt “Häf’n” bewilligt wird, obliegt dem Leiter der jeweiligen Justizanstalt, bei U-Häftlingen dem zuständigen Haftrichter des betreffenden Landesgerichts.

Neben einer Entlastung der überfüllten Gefängnisse bringt die Fußfessel für den Staat auch eine deutliche Ersparnis mit sich: Ein Häftling kostet internen Berechnungen des Justizministeriums zufolge 100 Euro pro Hafttag. Die Fußfessel schlägt sich demgegenüber mit 22 Euro pro Tag zu Buche, wobei der Großteil davon – nämlich 17 Euro – für Betreuungsmaßnahmen anfällt. Die Kosten haben die Fußfessel-Träger zu bezahlen, sofern sie dazu finanziell in der Lage sind. Von ihrem Verdienst wird erst dann etwas als Beitrag zum Hausarrest abgezogen, wenn sichergestellt ist, dass sie mit dem verbleibenden Rest den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie bestreiten können.

In der Richterschaft gibt es indessen nicht wenige Stimmen, die sich kritisch zur Fußfessel für U-Häftlinge äußern. Grund: Wie schon bisher die U-Haft wird auch der Hausarrest auf eine später in einem Strafprozess verhängte Haftstrafe angerechnet. Einige Strafrichter irritiert die Vorstellung, der Chef der in die Pleite geschlitterten AvW-Gruppe, Wolfgang Auer-Welsbach, dessen Verteidiger bereits eine Fußfessel beantragt hat, könnte monatelang in seiner Villa auf seinen Prozess warten und im Fall einer Verurteilung diesen Aufenthalt auf seine Strafe angerechnet bekommen, während etwa wenig begüterte ausländische Kriminaltouristen weiter im Gefängnis auf ihre Strafverfahren warten müssen, weil sie in Österreich keinen ordentlichen Wohnsitz haben.

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