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Rüge für Österreich von EU-Kommission

Österreich mit Rüge von EU-Kommission konfrontiert.
Österreich mit Rüge von EU-Kommission konfrontiert. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Österreich ist von der EU-Kommission in mehreren Arbeitsmarktbelangen gerügt worden. Sie erklärte, dass das Land in der ordnungsgemäßen Umsetzung von EU-Vorschriften in den Bereichen "transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen" sowie "Förderung der Gleichstellung am Arbeitsmarkt" säumig sei.

Österreichs Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, auf das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission zu antworten, sonst droht eine weitere Mahnung.

EU-Kommission: Rüge für Österreich

Konkret verleiht die erstgenannte EU-Richtlinie Arbeitskräften mehr Vorhersehbarkeit bei Arbeitsaufträgen und Arbeitszeiten, wie es in der Aussendung der EU-Behörde hieß. Zudem haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer demnach Anspruch auf "ausführliche" Informationen über "wesentliche Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses, den Arbeitsort und die Entlohnung". Dies soll vor allem den schätzungsweise 2 bis 3 Millionen Arbeitskräften in prekären Beschäftigungsverhältnissen zugutekommen. Die EU-Kommission richtete ein Aufforderungsschreiben an insgesamt 19 Mitgliedstaaten, die eine Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht bis zum 1. August 2022 nicht mitteilten.

EU-Richtlinie: Keine Mitteilung der Umsetzung von Österreich

Ebenfalls nicht mitgeteilt haben Österreich und 18 weitere EU-Staaten die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, deren Ziel laut EU-Behörde die "Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter bei der Arbeitsmarktbeteiligung" ist. Damit wurden mehrere EU-Vorschriften eingeführt: Ein Vaterschaftsurlaub, der Vätern bzw. dem zweiten Elternteil das Recht auf mindestens zehn Tage Urlaub um den Zeitpunkt der Geburt des Kindes gibt, sowie ein Elternurlaub von mindestens vier Monaten, von denen mindestens zwei Monate nicht zwischen den Elternteilen übertragbar sind.

Außerdem erhalten pflegende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Erwerbstätige Eltern von Kindern bis acht Jahren und alle pflegenden Angehörigen können unterdessen flexible Arbeitsregelungen beantragen. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie endete am 2. August 2022.

Was, wenn Österreich Bedenken von EU-Kommission nicht ausräumt?

Sollte Österreich die Bedenken der EU-Kommission nicht ausräumen, kann diese vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

(APA/Red)

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