Rückzahlungsaufforderungen an Ukrainer im Bezirk Amstetten: Debatte eskaliert

Es stelle sich die Frage, ob es sich um Amtsmissbrauch durch FPÖ-Landesrat Martin Antauer handle, sagte der grüne Landtagsmandatar Dominic Hörlezeder am Dienstag in einer Pressekonferenz. Der Freiheitliche betonte, die Rückforderungen bei der Grundversorgung seien "Pflicht im Sinne der Steuerzahler". Eine rechtliche Prüfung laufe.
Betroffen sind nach Angaben von Hörlezeder rund 500 Personen im Bezirk Amstetten. In Briefen der Bezirkshauptmannschaft werde die Rückzahlung seit 2022 ausbezahlter Förderungen verlangt. Begründet werde dies mit Vorgaben der Landesregierung, wonach alle zusätzlichen Einkünfte zur Grundversorgung wie Klimabonus, Schulstarthilfe, Antiteuerungszahlungen oder Heizkostenzuschüsse zurückzufordern seien. Zum Teil handle es sich um mehrere tausend Euro, hieß es in der Pressekonferenz in St. Pölten.
Hörlezeder forderte Aufklärung, wie es zu den Rückforderungen kommen konnte. Klimabonus, Antiteuerungsmaßnahmen und Schulstarthilfe dürfen jedenfalls den Grünen zufolge laut gesetzlicher Grundlage nicht auf Sozialhilfe oder Grundversorgung angerechnet werden. "Offensichtlich will man Menschen unter Druck setzen und einschüchtern", meinte der grüne Nationalratsabgeordnete und Sozialsprecher Markus Koza. Heizkostenzuschüsse dürften offenbar fälschlicherweise nach Anträgen an Grundversorgungsbezieher ausbezahlt worden sein, hieß es weiters. Hörlezeder sah einen "Akt politischer Verantwortungslosigkeit" und ein "willkürliches Vorgehen" durch Landesrat Antauer. Kritik geübt wurde auch an der "passiven Haltung" der ÖVP.
Bis Prüfungsabschluss werden keine Maßnahmen umgesetzt
"Das NÖ Grundversorgungsgesetz ist eindeutig: Alle Einkünfte sind auf die Grundversorgungsleistungen anzurechnen. Wer das nicht meldet, muss mit Rückforderungen rechnen", hielt Antauer auf Anfrage fest. Die Behörden seien verpflichtet, das Gesetz zu vollziehen: "Rückforderungen sind geltendes Recht - keine politische Entscheidung und keine Frage einer Weisung." Der Landesrat betonte die Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern: "Kein Euro darf über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus ausbezahlt werden. Alles andere wäre unfair und ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die dieses System finanzieren."
"Natürlich muss sichergestellt werden, dass Rückforderungen niemanden in existenzielle Gefahr bringen. Hier fließen auch europäische Rechtsgrundlagen ein", teilte Antauer mit. Aktuell laufe eine Prüfung aller rechtlichen Aspekte. Bis diese abgeschlossen sei, würden keine Maßnahmen umgesetzt.
(APA/Red)