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Rückzahlungspflicht beim Karenzgeld abgeschafft

Zuschüsse zum Karenzgeld müssen nicht zurückgezahlt werden - einen entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat am Mittwoch einstimmig gefällt.

Während über die Notwendigkeit dieser Maßnahme breites Einvernehmen herrschte, wurde über das (eigentlich nicht zur Diskussion stehende) Kindergeld ordentlich gezankt. Die Opposition forderte einmal mehr eine umgehende Abschaffung der Zuverdienstgrenze.

Mit dem heutigen Beschluss müssen Personen, die auf Grund ihres niedrigen Einkommens ab 1996 einen Zuschuss zum Karenzgeld erhalten haben, diesen nicht zurückzahlen. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen werden rückwirkend aufgehoben, bisher eingehobene Gelder von den Finanzämtern zurückerstattet. Die Rückzahlungsverpflichtung gilt damit erst ab der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes, also für Geburten ab 1. Jänner 2002.

“Höchst notwendige Korrektur”

SP-Familiensprecherin Kuntzl sprach im Zusammenhang mit dem Beschluss von einer „höchst notwendigen Korrektur“. Man hätte sich viel erspart, wenn man schon damals auf die SPÖ-Vorschläge eingangen wäre. Die Grün-Abgeordnete Mandak sprach von einem „schlampigen Gesetz“ und „unzumutbaren Regelungen“, die jetzt beseitigt würden. VP -Familiensprecherin Steibl sieht mit dem Nachzahlungs-Verzicht einen weiteren tatkräftigen Beweis für die Familienfreundlichkeit der Regierung. Und von Seiten der FPÖ wurde darauf hingewiesen, dass die entsprechende Regelung noch aus der rot-schwarzen Zeit stammt.

Umstritten zwischen Koalition und Opposition bleibt das nunmehrige Kindergeld und dabei im Speziellen die Zuverdienstgrenze von derzeit 14.600 Euro. Kuntzl ortete hier eine „erwerbshemmende“ Regelung und empfahl die ersatzlose Streichung. Auch Mandak sprach von einer „unseligen Zuverdienstgrenze“, die es abzuschaffen gelte. Eltern sollten in Eigenverantwortung entscheiden können.

Redaktion: Magdalena Zotti

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