Rotlicht-Sperrlisten im Fahndervisier
Wie die Bundespolizeidirektion Wien am Montagnachmittag in einer Aussendung mitteilte, werde der Umfang der Sperrlisten nunmehr dahingehend überprüft, ob in allen Fällen ein Bezug zu einer konkreten Amtshandlung bestanden hat.
profil veröffentlichte in seiner jüngsten Ausgabe eine im vergangenen Jahr geführte schriftliche Auseinandersetzung zwischen Fremdenpolizei und der Wiener Kriminaldirektion 1 (KD 1) bei der sich die Fremdenpolizei den Angaben zufolge bei Polizeipräsident Peter Stiedl darüber beschwerte, dass die KD 1 eine Liste von bis zu 300 Lokalen mit dem Vermerk kein Einschreiten führe. Stiedl habe die Rechtswidrigkeit dieser Listen bestätigt und erklärt, diese bereits im Vorjahr abgestellt zu haben.
Die Koordinierung von Lokalkontrollen ist aus polizeitaktischen Gründen und zur Sicherheit der anwesenden Gäste und der einschreitenden Beamten erforderlich, erklärte dazu die Bundespolizeidirektion. Durch die bisher geführten Listen sollte die Information aller Polizeidienststellen über jene Lokale sichergestellt werden, die Gegenstand konkreter Amtshandlungen oder Ermittlungen waren.
In Zukunft will die Polizei an Stelle der Listen vor jeder Kontrollaktion die Koordination durch Rückfrage im Einzelfall sicherstellen. Auch in Zukunft werde die Koordination zwischen den einzelnen Polizeidienststellen erforderlich sein, um einen abgeglichenen Informationsstand sicherzustellen, Strukturermittlungen nicht zu gefährden und sich nicht wechselseitig zu behindern oder zu gefährden.