Es geht wieder um die so genannte Sauna-Affäre, über die der Chef der Wiener Kriminalpolizei, Hofrat Ernst Geiger, mit dem angeblichen Verrat eines Amtsgeheimnisses gestolpert war. Von den ursprünglichen Vorwürfen gegen den ehemaligen Golden Time-Betreiber Wolfgang B. (43) ist nicht viel übrig geblieben.
“Nur” Zuhälterei
Der Mann muss sich wegen Zuhälterei verantworten, während sich vom zunächst ebenfalls vermuteten grenzüberschreitenden Prostitutionshandel und der Zuführung zur Prostitution in der Anklage kein Wort findet. Neben Wolfgang B. stehen sechs weitere Angeklagte – die Führungsetage des Golden Time sowie einige so genannte Chefs vom Dienst, die den alltäglichen Betrieb gewährleistet hatten – vor Gericht.
Strafrahmen für den 43-Jährigen, sollte es zu einem Schuldspruch kommen: Maximal zwei Jahre Haft. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass seine Sauna in Wahrheit ein gut gehendes Bordell war. Dass sich Wolfgang B. sein weibliches Personal besorgte, indem er sich selbst als Mädchenhändler betätigte, war ihm nicht nachzuweisen. Er soll allerdings Strafgelder eingehoben haben, wenn die Prostituierten nicht pünktlich zum Dienst erschienen oder sich andere Verfehlungen leisteten.