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Rosenkrieg mit Folgen

Ungewöhnlicher Prozess im Straflandesgericht: Wegen übler Nachrede und Beleidigung musste sich am Mittwoch ein bekannter Wiener Arzt vor einem Berufungssenat (Vorsitz: Ortwin Kahler) verantworten.

Die Privatanklage stammte von einem Promi-Anwalt, der im Scheidungsverfahren die Ex-Frau des Mediziners vertritt: Dieser hatte ihn im Vorfeld einer Verhandlung als „Zumutung für die Gesellschaft“ bezeichnet und bemerkt, der Anwalt habe „ein Disziplinarverfahren nach dem anderen am Hals“.

Scheidung seit 10 Jahren

Zuletzt wollte der Promi-Anwalt für seine Mandantin auf dem Gerichtsweg die anteiligen Betriebskosten für eine Eigentumswohnung erstreiten. Bei dem Termin am 6. April 2004 im zuständigen Bezirksgericht gingen die Wogen hoch: Der Advokat und der Arzt dürften sich in Anwesenheit der Richterin regelrecht befetzt haben. Drei Tage später brachte der Anwalt seine Klage ein.

Das Verhältnis der beiden sei „von Aggressivität und gegenseitiger Ablehnung geprägt“, wurde schon in erster Instanz festgestellt. Der Arzt wurde dort freigesprochen: Man gestand ihm zu, die inkriminierte Äußerung in höchster Erregung getätigt zu haben, womit sie „entschuldbar“ sei.

Der Anwalt ließ das nicht auf sich sitzen, bekämpfte diesen Freispruch und erklärte das heute im Berufungsverfahren folgendermaßen: „Ich habe ihm keinen Anlass gegeben, ehrenrührige Aussagen zu machen! Dass ich meine Klienten vertrete, scharf vertrete, gibt ihm nicht das Recht, mich zu beschimpfen!“

Neu aufgerollt

Tatsächlich wurde der Freispruch aufgehoben und eine Neudurchführung des Strafverfahrens vor dem Bezirksgericht angeordnet. Der Berufungssenat begründete das mit Feststellungsmängeln: Die erste Instanz müsse den genauen Gesprächsverlauf klären, der den Arzt letztlich ausfällig hatte werden lassen.

„Danke!“, lächelte der Promi-Anwalt breit, klappte seinen Aktenkoffer zu und verließ den Gerichtssaal stolzen Schrittes, ohne seinen Kontrahenten auch nur eines Blickes zu würdigen.

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