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Römischer Senat setzte Bioethik-Gesetz durch

Der römische Senat hat einen umstrittenen Gesetzesentwurf zur Regelung der künstlichen Befruchtung verabschiedet. Das Gesetz spaltete die oppositionelle Mitte-Links-Allianz zutiefst.

Die Parlamentarier der gemäßigten Sammelbewegung Margherita stimmten unter der Führung des Oppositionschefs Francesco Rutelli für das Gesetz und verteidigten somit die katholische Linie, die Anti-Sterilitäts-Therapien enge Grenzen setzen will. Die Senatoren der Linksdemokraten (DS, stärkste Oppositionspartei) lehnten dagegen den Entwurf entschieden ab.

Die Neuregelung verbietet die künstliche Befruchtung mit Eizellen oder Samen eines Spenders. Sie wird außerdem nur Ehepaaren oder zusammenlebenden heterosexuellen Paaren erlaubt, während sie Singles und Homosexuellen verboten bleibt. Die Strafen für Kliniken, die diese Vorschriften verletzen, sind hart. Das Gesetz sieht genaue Regeln vor, an die sich vom Staat anerkannte Samenbanken und Kliniken zur künstlichen Befruchtung halten müssen, um in ein „nationales Register” eingetragen zu werden.

Das Gesetz erkennt erstmals an, dass Sterilität eine Krankheit ist, die behandelt werden kann. Verboten werden Manipulationen an Embryonen, das Klonen von Menschen und Tieren, der Handel von Samen und Eizellen sowie Schwangerschaften mit dem Samen eines verstorbenen Partners.

Parlamentarier der Linksdemokraten bezeichneten das Gesetz als frauenfeindlich und mittelalterlich. Sie warnten außerdem vor der Gefahr, dass wegen der restriktiven Regeln Paare künftig ins Ausland gehen könnten, um sich ohne Probleme den Therapien zu unterziehen.

„Unser Erfolg im Senat ist ein Sieg der Vernunft”, kommentierte der Senator der Alleanza Nazionale, Riccardo Pedrizzi. Er sprach von einem Sieg der Familie. Das Ergebnis der Abstimmung im Senat wurde auch von Gesundheitsminister Girolamo Sirchia begrüßt. „Das neue Bioethik-Gesetz ist ein Meilenstein, weil Italien das einzige EU-Land ist, in dem es noch keine Richtlinien in punkto künstliche Befruchtung gibt”, sagte Minister Sirchia.

„Jeder Mensch hat ein Recht auf Kinder. Warum soll man dieses Recht bestimmten Kategorien verweigern?”, erwiderten mehrere Parlamentarierinnen der Opposition, die sich gegen den Entwurf wehren. Das Gesetz muss noch das „Grüne Licht” der Abgeordnetenkammer erhalten.

Rom (APA) – In APA198 muss es im ersten Satz des zweiten Absatzes richtig heißen: Die Parlamentarier der gemäßigten Sammelbewegung Margherita stimmten unter der Führung des Oppositionschefs Francesco Rutell FÜR (nicht: gegen) das Gesetz …. **** KORRIGIERTE FASSUNG Gesetze/Medizin/Italien Römischer Senat setzte umstrittenes Bioethik-Gesetz durch Utl.: Opposition wegen Neuregelung der künstlichen Befruchtung gespalten – „Neue Vorschriften diskriminieren Singles”

Rom (APA) – Der römische Senat hat am Donnerstag einen umstrittenen Gesetzesentwurf zur Regelung der künstlichen Befruchtung verabschiedet. Das Gesetz, das die künstliche Befruchtung nur in jenen Fällen erlaubt, in denen andere Methoden zur Sterilitätsbekämpfung nicht angewendet werden können, spaltete die oppositionelle Mitte-Links-Allianz zutiefst.

Die Parlamentarier der gemäßigten Sammelbewegung Margherita stimmten unter der Führung des Oppositionschefs Francesco Rutelli für das Gesetz und verteidigten somit die katholische Linie, die Anti-Sterilitäts-Therapien enge Grenzen setzen will. Die Senatoren der Linksdemokraten (DS, stärkste Oppositionspartei) lehnten dagegen den Entwurf entschieden ab.

Die Neuregelung verbietet die künstliche Befruchtung mit Eizellen oder Samen eines Spenders. Sie wird außerdem nur Ehepaaren oder zusammenlebenden heterosexuellen Paaren erlaubt, während sie Singles und Homosexuellen verboten bleibt. Die Strafen für Kliniken, die diese Vorschriften verletzen, sind hart. Das Gesetz sieht genaue Regeln vor, an die sich vom Staat anerkannte Samenbanken und Kliniken zur künstlichen Befruchtung halten müssen, um in ein „nationales Register” eingetragen zu werden.

Das Gesetz erkennt erstmals an, dass Sterilität eine Krankheit ist, die behandelt werden kann. Verboten werden Manipulationen an Embryonen, das Klonen von Menschen und Tieren, der Handel von Samen und Eizellen sowie Schwangerschaften mit dem Samen eines verstorbenen Partners.

Parlamentarier der Linksdemokraten bezeichneten das Gesetz als frauenfeindlich und mittelalterlich. Sie warnten außerdem vor der Gefahr, dass wegen der restriktiven Regeln Paare künftig ins Ausland gehen könnten, um sich ohne Probleme den Therapien zu unterziehen.

„Unser Erfolg im Senat ist ein Sieg der Vernunft”, kommentierte der Senator der Alleanza Nazionale, Riccardo Pedrizzi. Er sprach von einem Sieg der Familie. Das Ergebnis der Abstimmung im Senat wurde auch von Gesundheitsminister Girolamo Sirchia begrüßt. „Das neue Bioethik-Gesetz ist ein Meilenstein, weil Italien das einzige EU-Land ist, in dem es noch keine Richtlinien in punkto künstliche Befruchtung gibt”, sagte Minister Sirchia.

„Jeder Mensch hat ein Recht auf Kinder. Warum soll man dieses Recht bestimmten Kategorien verweigern?”, erwiderten mehrere Parlamentarierinnen der Opposition, die sich gegen den Entwurf wehren. Das Gesetz muss noch das „Grüne Licht” der Abgeordnetenkammer erhalten.

Rom (APA) – Der römische Senat hat am Donnerstag einen umstrittenen Gesetzesentwurf zur Regelung der künstlichen Befruchtung verabschiedet. Das Gesetz, das die künstliche Befruchtung nur in jenen Fällen erlaubt, in denen andere Methoden zur Sterilitätsbekämpfung nicht angewendet werden können, spaltete die oppositionelle Mitte-Links-Allianz zutiefst.

Die Parlamentarier der gemäßigten Sammelbewegung Margherita stimmten unter der Führung des Oppositionschefs Francesco Rutelli für das Gesetz und verteidigten somit die katholische Linie, die Anti-Sterilitäts-Therapien enge Grenzen setzen will. Die Senatoren der Linksdemokraten (DS, stärkste Oppositionspartei) lehnten dagegen den Entwurf entschieden ab.

Die Neuregelung verbietet die künstliche Befruchtung mit Eizellen oder Samen eines Spenders. Sie wird außerdem nur Ehepaaren oder zusammenlebenden heterosexuellen Paaren erlaubt, während sie Singles und Homosexuellen verboten bleibt. Die Strafen für Kliniken, die diese Vorschriften verletzen, sind hart. Das Gesetz sieht genaue Regeln vor, an die sich vom Staat anerkannte Samenbanken und Kliniken zur künstlichen Befruchtung halten müssen, um in ein „nationales Register” eingetragen zu werden.

Das Gesetz erkennt erstmals an, dass Sterilität eine Krankheit ist, die behandelt werden kann. Verboten werden Manipulationen an Embryonen, das Klonen von Menschen und Tieren, der Handel von Samen und Eizellen sowie Schwangerschaften mit dem Samen eines verstorbenen Partners.

Parlamentarier der Linksdemokraten bezeichneten das Gesetz als frauenfeindlich und mittelalterlich. Sie warnten außerdem vor der Gefahr, dass wegen der restriktiven Regeln Paare künftig ins Ausland gehen könnten, um sich ohne Probleme den Therapien zu unterziehen.

„Unser Erfolg im Senat ist ein Sieg der Vernunft”, kommentierte der Senator der Alleanza Nazionale, Riccardo Pedrizzi. Er sprach von einem Sieg der Familie. Das Ergebnis der Abstimmung im Senat wurde auch von Gesundheitsminister Girolamo Sirchia begrüßt. „Das neue Bioethik-Gesetz ist ein Meilenstein, weil Italien das einzige EU-Land ist, in dem es noch keine Richtlinien in punkto künstliche Befruchtung gibt”, sagte Minister Sirchia.

„Jeder Mensch hat ein Recht auf Kinder. Warum soll man dieses Recht bestimmten Kategorien verweigern?”, erwiderten mehrere Parlamentarierinnen der Opposition, die sich gegen den Entwurf wehren. Das Gesetz muss noch das „Grüne Licht” der Abgeordnetenkammer erhalten.

Die Parlamentarier der gemäßigten Sammelbewegung Margherita stimmten unter der Führung des Oppositionschefs Francesco Rutelli für das Gesetz und verteidigten somit die katholische Linie, die Anti-Sterilitäts-Therapien enge Grenzen setzen will. Die Senatoren der Linksdemokraten (DS, stärkste Oppositionspartei) lehnten dagegen den Entwurf entschieden ab.

Die Neuregelung verbietet die künstliche Befruchtung mit Eizellen oder Samen eines Spenders. Sie wird außerdem nur Ehepaaren oder zusammenlebenden heterosexuellen Paaren erlaubt, während sie Singles und Homosexuellen verboten bleibt. Die Strafen für Kliniken, die diese Vorschriften verletzen, sind hart. Das Gesetz sieht genaue Regeln vor, an die sich vom Staat anerkannte Samenbanken und Kliniken zur künstlichen Befruchtung halten müssen, um in ein „nationales Register” eingetragen zu werden.

Das Gesetz erkennt erstmals an, dass Sterilität eine Krankheit ist, die behandelt werden kann. Verboten werden Manipulationen an Embryonen, das Klonen von Menschen und Tieren, der Handel von Samen und Eizellen sowie Schwangerschaften mit dem Samen eines verstorbenen Partners.

Parlamentarier der Linksdemokraten bezeichneten das Gesetz als frauenfeindlich und mittelalterlich. Sie warnten außerdem vor der Gefahr, dass wegen der restriktiven Regeln Paare künftig ins Ausland gehen könnten, um sich ohne Probleme den Therapien zu unterziehen.

„Unser Erfolg im Senat ist ein Sieg der Vernunft”, kommentierte der Senator der Alleanza Nazionale, Riccardo Pedrizzi. Er sprach von einem Sieg der Familie. Das Ergebnis der Abstimmung im Senat wurde auch von Gesundheitsminister Girolamo Sirchia begrüßt. „Das neue Bioethik-Gesetz ist ein Meilenstein, weil Italien das einzige EU-Land ist, in dem es noch keine Richtlinien in punkto künstliche Befruchtung gibt”, sagte Minister Sirchia.

„Jeder Mensch hat ein Recht auf Kinder. Warum soll man dieses Recht bestimmten Kategorien verweigern?”, erwiderten mehrere Parlamentarierinnen der Opposition, die sich gegen den Entwurf wehren. Das Gesetz muss noch das „Grüne Licht” der Abgeordnetenkammer erhalten.

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