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Risikostreuung mit Flöttl vereinbart

Die im Vorstandsbeschluss der BAWAG intendierte Risikostreuung der neuen Investments in Form der Uni-Bonds stand in der weiteren Befragung von Zwettler im Mittelpunkt der Befragung durch Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger.

Die sieben Investmentstrategien standen zwar nicht in den endgültigen Verträgen, wurden laut Zwettler aber anscheinend mit dem Investmentbanker Wolfgang Flöttl vereinbart.

BAWAG-Treasury-Bereichsleiter Thomas Hackl habe sieben Meldungen mit verschiedenen Value at Risk-Angaben bekommen, zeigte sich Zwettler von vertragskonformen Umsetzung des Vorstandsbeschlusses überzeugt. Auch die – prozentuellen – Angaben zum Nettovermögenswert (Net asset value/NAV) seien mit einer Bandbreite von 93 bis 103 Prozent verschieden gewesen.

Staatsanwalt Georg Krakow legte daraufhin eine Tabelle und Grafik aus den monatlichen Meldungen der Bank of Bermuda vor, aus denen hervorging, dass die Veranlagungen und gemeldeten Referenzwerte „völlig ident“ waren. Diese Grafik habe er erst am Vortag erstellt, so Krakow. „Die Werte für alle Bonds sind immer gleich. Ich verstehe nicht, wie sie von unterschiedlichen Entwicklungen sprechen können?“. „Weil ich diese Zusammenstellung nicht gemacht habe, ich habe keine Gegenüberstellung gemacht wie sie“, so Zwettler.

Laut Zwettler, der sich dabei auf Berechnungen von Hackl nach dem „System BAWAG“ beruft, bestand bei der neuen Veranlagung in sieben Risikoklassen das Risiko darin, in zehn Tagen bis zu 20 Mio. Euro zu verlieren. Das erschien ihm damals als angemessenes Risiko. „Das hat Zwettler nicht richtig verstanden“, warf Flöttl ein. Wenn an einem Tag 7 Prozent verloren werden können, könnten in zehn Tagen 70 Prozent und in 20 Tagen alles verloren werden. „Hackl hat wohl falsch berechnet“.

Staatsanwalt Georg Krakow wies darauf hin, dass im Privat Offering-Vertrag mit den Uni-Bond-Gesellschaften die Basis für die Risikobewertung ein Tag und nicht zehn sei. „Ob ich 7 Prozent an einem Tag oder in 10 Tagen verlieren kann, ist ein wesentlicher Unterschied“. Zwettler meinte, er habe das „Treasury-Modell“ nicht hinterfragt. „Das ist mit Ausnahme eines Experten von niemanden auszurechnen“. Darauf Krakow: „Um zwischen einen Tag und zehn Tagen Haltedauer zu unterscheiden, brauch’ ich kein mathematisches Modell“.

Laut einem von Krakow vorgelegten Kontoauszug der Bank of Bermuda flossen die Gelder der ersten sieben Uni-Bonds am 11. Jänner 2000 auf ein und dasselbe Konto der Flöttl-Firma Ross Global Markets Ltd. und wurden noch am selben Tag weitergeleitet. Es habe demnach keine gesonderte Verwaltung der Gelder gegeben. Das würde nicht bedeuten, dass das Geld in einem Produkt verwaltet werde, entgegnete Zwettler, die Manager seien zu sieben Veranlagungsformen verpflichtet gewesen. Es seien auch sieben verschiedene Value at Risk-Werte gemeldet worden. „Oder es waren Hausnummern von Flöttl“, so Zwettler.

Warum es zu Beginn der Uni-Bonds-Veranlagungen wieder verschiedene Aktennotizen zu Vorstandsbeschlüssen gegeben habe, könne er nicht wirklich sagen, meinte Zwettler. Laut Krakow liegt der Unterschied der Aktennotizen darin, dass einmal erwähnt wird, dass das Management der Gelder bei Flöttl und das andere Mal beim Londoner Investmentmanager Kaveh Alamouti – und nicht bei Flöttl – liegt.

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