AA

Rieder Betrugsprozess endete mit 18 Monaten bedingt und Freisprüchen

Eine 42-jährige Frau, die angebliche Strahlenschutz-Bettwäsche teilweise mit einer Gewinnspanne bis 1.000 Prozent und mehr (richtig, Anm.) verkauft haben soll, wurde zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Ihr geschiedener Ehemann und eine weitere Angeklagte, die aber nur am Rande in den Fall involviert gewesen sein soll, wurden vom Landesgericht Ried am Dienstag freigesprochen.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die 42-Jährige, die sich vor Gericht selbst als Geschäftsfrau bezeichnete, glaubt, wie sie selbst sagt, nach wie vor an eine Anti-Strahlen-Wirkung der Produkte. Sie war es auch, die im Verkaufsgespräch mit einem Gerät die Strahlenbelastung im Haus der Opfer gemessen haben will. Das Gericht befand allerdings, dass damit lediglich Spannung und Stressbelastung im Körper nachgewiesen werden könne.

Vor allem ältere Herrschaften in ländlicher Gegend waren die Opfer der mutmaßlichen Betrüger. Einige von ihnen waren vor Gericht als Zeugen geladen und sich einig: Verkaufstalent und Überzeugungstalent könne man der Angeklagten nicht absprechen. Einer der Zeugen meinte sogar: “Die wär’ sonst nicht mehr aus meinem Haus gegangen.”

Erst die Polizei machte die Kunden darauf aufmerksam, dass die Produkte überteuert waren. Von sich aus hätten sie keine Anzeige erstattet. Der Einkaufspreis für die Schutzmatten habe 98 Euro betragen, so der Staatsanwalt, verkauft worden seien sie dann um 700 Euro. Auch Bettzeug mit einem Einkaufspreis von 29 Euro habe um 900 Euro den Besitzer gewechselt. Er sieht damit den Tatbestand des Sachwuchers erfüllt. Der Verteidiger bezweifelte das, es handle sich bei der Frage der Überteuerung um eine “moralische Debatte”. Einige Zeugen gaben sich auch vor Gericht überzeugt, gute Ware erhalten zu haben. Sie hätten sich das eben leisten wollen. Andere berichteten, überrumpelt worden zu sein.

Ins Rollen gebracht wurde die Sache im Vorjahr durch die Frau eines Opfers: Der Mann, der an Alzheimer leidet, wollte der Hauptangeklagten Bettzeug um 700 Euro abkaufen. Weil er das Geld nicht zu Hause gehabt habe, sei sie mit ihm zur Bank gegangen, so die Anklage. Dort habe der Mann, dem der genaue Betrag aufgrund seiner Erkrankung bereits wieder entfallen war, 8.500 Euro angehoben und der Frau gegeben, die es eingesteckt habe. Als die Gattin des Geschädigten herausfand, was geschehen war, erstattete sie Anzeige. Das Paar erhielt zwar sein Geld wieder zurück, im Laufe der Ermittlungen fanden sich aber 30 weitere Fälle aus ganz Österreich.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Rieder Betrugsprozess endete mit 18 Monaten bedingt und Freisprüchen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen