Es geht um Durchführung, Dokumentation und Qualitätssicherung, wie der Hauptverband der Sozialversicherungsträger nach der Sitzung seiner Trägerkonferenz mitteilte. Laut Richtlinie ist vorab von den betreffenden Krankenversicherungsträgern für das jeweils kommende Jahr ein Stichprobenplan zu erstellen, der sowohl die Prüfungsschwerpunkte als auch den Gesamtumfang der Stichproben enthält. Starten wird all dies wohl erst kommendes Jahr, hieß es im Hauptverband auf APA-Anfrage.
“Es wird hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Vielmehr geht es darum, dass die Sozialversicherungsträger dieses Instrument mit äußerstem Augenmaß einsetzen”, betonte Ingrid Reischl, Vorsitzende der Trägerkonferenz und Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse. Kritik an den Kontrollen hat in der Vergangenheit immer wieder die Ärztekammer geübt.
Ähnlich wie Reischl sah das Hauptverbands-Vorsitzende Ulrike Rabmer-Koller. “Unsere Versicherten und auch die Vertragspartner müssen sich darauf verlassen können, dass beim Besuch in der Ordination kein Missbrauch wie etwa das Verschreiben von ungerechtfertigten Krankenständen oder die Ausstellung von Rezepten ohne Arztkontakt passieren kann. Mit Beschluss der Mystery Shopping Richtlinie bauen wir ein Sicherungssystem auf, mit dem wir Sozialmissbrauch aufdecken und schwarze Schafe zur Verantwortung ziehen.”
Das vertraute Verhältnis zwischen Arzt und Patient bleibe von dieser Neuerung völlig unbeeinflusst, wurde betont. “Mystery Shopping” werde für die Vertragspartner und die Versicherten größtenteils gar nicht bemerkbar sein. Spüren würden die Initiative nur jene, die versuchten, das System auszunutzen, hieß es. Die Wirtschaftskammer begrüßte in einer Aussendung den Beschluss.