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Richtiges Verhalten im Schneechaos

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Schnee auf dem Schutzweg bedeutet keinesfalls „Bahn frei“ für die Autofahrer, warnte ÖAMTC-Verkehrssicherheitsexpertin Dora Donosa am Mittwoch anlässlich der aktuellen Straßenverhältnisse.

Auch wenn die Bodenmarkierung nicht erkennbar ist, muss der Fußgängerübergang auf Grund des Verkehrszeichens „Kennzeichnung eines Schutzweges“ beachtet werden.

Vorsichtig fahren

„Ein Fußgänger, der sich bereits auf dem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, hat Vorrang. Ein Fahrzeuglenker darf ihn weder gefährden noch in seiner Querungsabsicht behindern“, erinnerte die Expertin. Der Autolenker sollte besonders vorausschauend fahren und auch auf Personen am Straßenrand achten. Vor allem bei schlechten Fahrverhältnissen sollte man vorsichtig sein, weil sich die Bremswege erheblich verlängern. Wer den Benutzer des Zebrastreifens gefährdet oder behindert, dem drohen zwischen 72 Euro und 2.180 Euro Strafe.

Aber auch Fußgänger dürfen nur dann den Zebrastreifen betreten, wenn Fahrzeuge noch weit genug entfernt sind, um – auch auf rutschigem Untergrund – rechtzeitig anhalten zu können. Passanten dürfen den Zebrastreifen nicht unmittelbar vor herannahenden Kfz und für deren Lenker überraschend betreten.

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