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Richtige Beleuchtung für Rad und Roller: Experten-Tipps

Reflektoren an Rad und Roller erhöhen die Sichtbarkeit.
Reflektoren an Rad und Roller erhöhen die Sichtbarkeit. ©ÖAMTC/APA-Fotoservice Hörmandinger
Da es im Herbst zeitiger dunkel wird, ist es für Rad- und Rollerfahrer besonders wichtig, für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu sein. Ein ÖAMTC-Experte klärt auf.

Im Jahresschnitt ereigneten sich 2018 rund 15 Prozent der Unfälle mit Fahrrad, E-Bike und E-Tretroller bei Dämmerung und Dunkelheit – in den "dunklen" Monaten Jänner und Februar sowie November und Dezember stieg der Anteil jedoch auf rund 45 Prozent an. Damit geschah in diesen Monaten fast jeder zweite Rad-/Rollerunfall bei Dämmerung und Dunkelheit (Quelle: Statistik Austria) – ein Grund dafür ist auch der in die dunklen Stunden "verlagerte" Berufsverkehr.

ÖAMTC-Tipps: Mit der richtigen Beleuchtung Unfälle vermeiden

"Ohne geeignete Beleuchtung riskiert man nicht nur die Sicherheit von sich und anderen – eine mangelhafte Ausrüstung oder fehlende Beleuchtung kann auch eine Strafe von bis zu 726 Euro nach sich ziehen", so ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. "Führt eine schlechte oder fehlende Beleuchtung zu einem Unfall, kann es bedingt durch die Fahrlässigkeit außerdem zu Schadenersatzforderungen und im Falle eines Personenschadens zu einem gerichtlichen Strafverfahren samt Verurteilung kommen."

Fahrräder und E-Bikes müssen vorne mit einem hellen weiß oder hellgelb leuchtenden, fest am Rad angebrachten Scheinwerfer ausgestattet sein, der die Fahrbahn mit ruhendem Licht beleuchtet – ein Blinklicht ist nicht erlaubt. Hinten ist ein rotes Rücklicht vorgeschrieben, dieses darf auch blinken und zum Beispiel am Rucksack angebracht sein. Die Beleuchtung darf bei Tageslicht und guter Sicht jedoch entfallen. Fahrräder und E-Bikes müssen außerdem mit Reflektoren ausgerüstet sein: vorne weiß, hinten rot, an den Pedalen nach vorn und hinten gerichtete Reflektoren, an den Rädern Katzenaugen oder alternativ Reifen mit reflektierenden Umrandungen.

Randanhänger benötigen eigene Beleuchtungseinrichtung

Für akkubetriebene E-Tretroller gelten bei einer Antriebshöchstleistung von 600 Watt und einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h vergleichbare Vorschriften wie für Radler. So müssen auch E-Tretroller mit weißem Licht nach vorne und rotem Licht nach hinten ausgestattet sein – und zusätzlich mit Reflektoren an den Seiten sowie nach vorne (weiß) und nach hinten (rot). Auch hier kann die Beleuchtung bei Tageslicht und guter Sicht entfallen.

Ist man mit einem Radanhänger unterwegs, muss auch dieser über eine Beleuchtungseinrichtung verfügen – und zwar zusätzlich und unabhängig vom Fahrrad selbst. Hinten sind beim Anhänger ein rotes Rücklicht (blinkend erlaubt) und roter Rückstrahler Pflicht – ist der Anhänger breiter als 60 Zentimeter, müssen es sogar zwei Rücklichter und zwei Rückstrahler sein, rechts und links außen angebracht. Vorne muss der Anhänger über einen weißen Reflektor verfügen, an den Seiten müssen es gelbe sein. "Während beim Fahrrad und E-Bike die Beleuchtungseinrichtung tagsüber bei guter Sicht entfallen darf, ist diese Ausrüstung beim Anhänger auch bei Tageslicht vorgeschrieben", weiß Authried.

Helm sollte selbstverständlich sein

Reflektierende Materialien auf der Kleidung verbessern die eigene Sichtbarkeit deutlich – sei es durch Warnweste, Sticker oder ähnlich leuchtende Accessoires. "Ein Helm ist zwar in Österreich für Erwachsene nicht vorgeschrieben, er schützt bei einem Unfall aber vor schweren Kopfverletzungen und sollte zur Grundausstattung gehören – in der dunklen Jahreszeit umso mehr", rät der Experte des Mobilitätsclubs abschließend.

(Red)

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