RH-Kompetenzen von Verfassungsausschuss erweitert

Damit kann der Rechnungshof künftig auch jene Unternehmen prüfen, bei denen die Beteiligung der öffentlichen Hand unter 50 Prozent liegt, diese aber “tatsächlich beherrscht”. Der Beschluss im Nationalrat soll am 23. September erfolgen.
Derzeit ist der Rechnungshof nur für die Prüfung von Staatsunternehmen zuständig, an denen die öffentliche Hand mehr als 50 Prozent hält. Anlassfall für die Gesetzesänderung ist der mittlerweile gestoppte Bau des neuen Flughafen-Terminal Skylink, bei dem die Kosten von ursprünglich rund 400 auf 830 Millionen Euro explodiert sind. Am Flughafen Wien halten die Länder Wien und Niederösterreich 40 Prozent. Die Prüfung von Skylink soll laut RH-Präsident Josef Moser bereits im Oktober starten.
Geändert werden die Bestimmungen auf Druck von BZÖ und Grünen, die im Gegenzug der Lockerung des Bankgeheimnisses, die ebenfalls eine Verfassungsmehrheit erforderte, zugestimmt haben.
Die Prüfung von Unternehmen mit einer Staatsbeteiligung von weniger als 50 Prozent stellt dabei nur einen Teil der Kompetenzerweiterung dar. Der RH soll auch bei Gemeinden mehr Kompetenzen bekommen. Diesbezügliche Vorschläge sollen laut der Vereinbarung zwischen Regierung und orange-grüner Opposition bis Jahresende verhandelt werden.
Der Beschluss im Verfassungsausschuss am Montag erfolgte gegen die Stimmen der FPÖ. Die Freiheitlichen stellten jedoch eine Zustimmung im Plenum in Dritter Lesung in Aussicht, so die Parlamentskorrespondenz. Die Blauen sind zwar grundsätzlich für eine Kompetenzerweiterung des Rechnungshofs sowie eine Skylink-Prüfung, die Gesetzesänderung geht ihnen aber nicht weit genug.