RH darf Mails aus Ministerium nicht einsehen
Der Rechnungshof wollte die Mails sehen, weil er Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe einer Kampagne gegen Alkohol am Steuer durch den Verkehrssicherheitsfonds vermutet. Das Verkehrsministerium verweigerte das, weil es technisch und aus Datenschutzgründen – Mitarbeiter dürfen das Mailprogramm auch privat nutzen – nicht möglich sei. Daraufhin wandte sich das Kontrollorgan an den VfGH.
Dieses führte in der Causa sogar eine öffentliche Verhandlung durch – und kam jetzt zu dem Schluss: Der Rechnungshof hat nicht ausreichend begründen können, wozu es die verlangten Gesamtauszüge aus dem Quellsystem (mit allen Namen, Zeitpunkten, Betreff-Angaben aller intern und extern über die Ministeriums-Domain gesendeten Mails) braucht, weder gegenüber dem Ministerium, noch im VfGH-Antrag und in der Verhandlung.
Der VfGH stellt in seiner Entscheidung aber auch klar, dass geprüfte Stellen nicht befugt sind, die Einsicht durch das Kontrollorgan des Nationalrats zu behindern oder von Bedingungen abhängig zu machen. Sie hätten also grundsätzlich alle Informationen, auch vertrauliche, zur Verfügung zu stellen. Wobei Einsicht in vertrauliche Unterlagen nur so weit zu gewähren sei, als dies zum Zweck der Gebarungsprüfung nötig ist. Wird ein “derart weitreichendes Einsichtsverlangen” gestellt wie im betreffenden Fall, dann müsse genau begründet werden, warum die Unterlagen zur Prüfung nötig sind.