RFJ-Förderung - Jugendministerium: Derzeit kein Grund für Streichung
Die Bundesjugendvertretung (BJV) hatte dies verlangt und mit angeblichen rechtsextremen Aktivitäten einzelner Mitglieder begründet. Laut Ministerium haben allerdings die offiziellen Vertreter der Bundes-Jugendorganisation “niemals gegen die Grundsätze der Jugendarbeit verstoßen”, hieß es am Mittwoch.
“Einzelne parteipolitische Jugendorganisationen können nicht einfach einen ‘Förderungsstopp’ bekommen”, argumentiert nun Kdolskys Ministerium. Die Klubobmänner der im Parlament vertretenen Parteien nominieren die Jugendorganisation, welche Basis- und Projektförderung ausbezahlt bekommen sollen. Die Prüfung der Einhaltung der Grundsätze der Jugendarbeit erfolge über die Prüfung der Statuten der Bundes-Jugendorganisation. Dies obliege wiederum der Vereinspolizei und nicht dem Ministerium, heißt es.
Das Argument, dass einzelne Mitglieder rechtsextrem aktiv seien, lassen die Experten des Jugendministeriums so nicht gelten. Der “Partner” – also die betroffene parteipolitische Jugendorganisation – sei immer die Bundesorganisation und nicht “irgendwelche Mitglieder des RFJ”. Die offiziellen Vertreter im Vorstand hätten sich – “soweit die Informationen reichen” – nichts zuschulden kommen lassen, hieß es aus dem Ministerium. Allerdings weist man darauf hin, dass alle “Gegner” des RFJ die Möglichkeit hätten, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einzubringen. Die Vereinsbehörde könnte bei einer allfälligen Verurteilung den Verein per Bescheid untersagen.