Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) und Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) präsentierten gestern ein Modell zur Begrenzung der Gebührenbelastung, das am 1. Jänner 2008 in Kraft treten soll.
Die anfallenden Rezeptgebühren sollen künftig höchstens zwei Prozent des monatlichen Nettoeinkommens betragen. Im Falle eines Durchschnittspensionisten, der mit rund 900 Euro über die Runden kommen muss, sind das maximal 18 Euro. Der Sozialminister sieht darin einen Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit, der den Weg in eine Zwei-Klassen-Medizin verhindert.
Von der Rezeptgebühr sind derzeit praktisch nur Personen, die weniger als 726 Euro pro Monat haben, befreit; dazu zählen Notstandshilfebezieher. Alle anderen werden noch unbegrenzt belastet. Die geplante Rezeptgebührenbegrenzung wird den Hauptverband der Sozialversicherungsträger teuer zu stehen kommen: Buchinger und Kdolsky sprachen gestern auf der Regierungsklausur in Eisenstadt von einem Einnahmenausfall in Höhe von immerhin 60 Millionen Euro.
Der Hauptverband wird die Begrenzung auch abwickeln müssen, was ihn zwei Millionen Euro kosten soll. Über die Beitragsgrundlage kann der Verband ja das Nettoeinkommen abschätzen, sofern es sich um Beamte, Arbeiter und Angestellte handelt. Bei Selbstständigen muss er hingegen einen Steuerbescheid heranziehen. Die Einhaltung der Rezeptgebührengrenze soll schließlich über die E-Card gewährleistet werden. Details dazu müssen laut Buchinger und Kdolsky aber noch geklärt werden.
12.000 profitieren von Neuregelung
Die Bundesregierung hat eine Obergrenze für Rezeptgebühren festgelegt. In Vorarlberg werden 12.000 Versicherte profitieren. Der Vorarlberger Gebietskrankenkasse entgehen laut einem ORF-Bericht allerdings mehr als zwei Millionen Euro. Bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse geht man davon aus, dass durch die Deckelung der Rezeptgebühr rund zweieinhalb Millionen Euro weniger eingenommen werden. GKK-Obmann Manfred Brunner schätzt, dass in Vorarlberg rund 12.000 Personen von der Obergrenze profitieren werden.
Brunner beurteilt die neue Regelung grundsätzlich positiv – vor allem für chronisch Kranke sei sie eine große Erleichterung.
Allerdings müsse sich die Bundesregierung jetzt auch Gedanken machen, wie man das Loch bei den Einnahmen wieder schließen kann. Geschenke verteilen könnte die GKK auch, so Brunner, den Verlust auszugleichen, dazu sei man aber nicht in der Lage.