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Rettungshubschrauber von EU-Gesetz nicht gefährdet

EU-Gesetz für einheitliche Sicherheitsstandards
EU-Gesetz für einheitliche Sicherheitsstandards ©APA (Archiv/Fohringer)
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat Befürchtungen zurückgewiesen, wonach ein künftiges EU-Gesetz für einheitliche Sicherheitsstandards Flugrettungsbetreiber in die Ende treiben könnte. Derzeit erlaube die nationale Gesetzgebung in Österreich Ausnahmen für Rettungshubschrauber und Sanitätsdienste, sagte EASA-Sprecher Daniel Höltgen am Mittwoch gegenüber der APA.

“Diese Ausnahmen werden auch in einer zukünftigen EU-Regelung bestehenbleiben.” Konkret sollen die derzeit gültigen internationalen Regeln für den kommerziellen Flugbetrieb in Hubschraubern (JAR-OPS 3) durch eine verbindliche europäische Verordnung ersetzt werden, sagte Höltgen. Aber auch in der künftigen EU-Verordnung sei vorgesehen, Rettungshubschrauber und Sanitätsdienste auszunehmen. “Europa wird nichts zu dem Thema Search and Rescue machen.”

Ein Sprecher der EU-Kommission sagte am Mittwoch in Brüssel, derzeit seien noch die Beratungen im Rahmen der EASA über die neuen Regeln für den Flugbetrieb von Flugzeugen und Hubschraubern im Gange. Die Industrie liefere im Moment dazu ihre Beiträge. Die EU-Kommission erwarte im Anschluss daran eine Stellungnahme der Agentur für Flugsicherheit für eine EU-Verordnung und werde dann weiter entscheiden.

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