Bernd sitzt am Sofa und blickt den Internet-Surfer mit großen Augen an. Es geht ja auch um sein Leben. Denn Bernd ist ein weißer Hase, den sein Besitzer zu verspeisen droht. Ich schwör bei Gott, ich werd dieses süsse Karnickel zu Sylvester fressen wenn bis zum 31.12.2004 mein Konto nicht mindestens ein Guthaben von 1.000.000 Euro aufweist!, droht ein gewisser C. Krohm (Grammatik- und Rechtschreibfehler übernommen, Anm.).
Die Spenden sollen auf ein angegebenes Konto (aktueller Stand:
2.041 Euro) überwiesen werden. Wenn die Summe erreicht ist, verspreche ich nicht nur, Bernd nicht zu essen, sondern werde ihn auch in einer Hasenaufzuchtfarm als Rammler einsetzen lassen, damit er den Rest seines Leben so verbringen kann wie es gerne jeder von uns würde, heißt es auf der Seite Rettet Bernd!. Darunter läuft die Deadline.
Gebratener Hase mit Eierschwammerln
Bernd habe er in einer regnerischen und kalten Nacht unter einer Bananenkiste neben einem Altpapiercontainer gefunden, schreibt der Besitzer des Karnickels. Nun könnte das Tier als Kaninchen mit Eierschwammerln enden – als Vorgeschmack gibts auch ein Foto von diesem Gericht. Schlusssatz: Natürlich würde die Schlachtung von einem Meister-Schlachterbetrieb übernommen, damit keine Probleme mit Tierschutz entstehen.
Wiener Staatsanwalt sieht kein Problem
Aus diesen Informationen leitet ein Wiener Staatsanwalt ab, dass die Aktion zumindest strafrechtlich unbedenklich ist. Eine Nötigung oder gefährliche Drohung kommt deswegen nicht in Frage, weil diese gegen fremdes Eigentum gerichtet sein müsste, so der mit der Homepage konfrontierte Jurist. Bernd sei aber als herrenloses Gut eindeutig in den Besitz des Mannes übergegangen.
Es stehe ihm frei, dieses jederzeit zu essen, so der Staatsanwalt weiter. Auch eine Tierquälerei komme nicht in Betracht, da im Fall des Ausbleibens ausreichender pekuniärer Zuwendungen ausdrücklich eine sachgerechte Schlachtung zugesichert wird.
Link: www.krohm.net/paul.htm