AA

"Repariertes" Uni-Gesetz passiert Ausschuss

Die Reparatur der vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Teile des Universitätsgesetzes hat am Donnerstag den parlamentarischen Wissenschaftsausschuss passiert.

Eingeführt werden soll damit der bisher fehlende Rechtsschutz bei den ab 2007 zwischen Unis und Bildungsministerium abzuschließenden Leistungsvereinbarungen.

Im Jänner hatte der VfGH zwar die neue Organisation der Hochschulen für verfassungskonform erklärt, auf Grund des fehlenden Rechtsschutzes aber die Leistungsvereinbarungen aufgehoben. Diese Verträge zwischen Unis und Ministerium sollen ab 2007 die wechselseitigen Verpflichtungen zwischen Bund und den Hochschulen regeln.

„Vorsorglich“ repariert wird außerdem eine vor kurzem beim VfGH angefochtene Bestimmung, die wissenschaftliche Mitarbeiter in Ausbildung von den Senatswahlen ausgeschlossen hat. Der VfGH hat dagegen im März ein Gesetzprüfungsverfahren wegen Gleichheitswidrigkeit eingeleitet. Künftig sollen daher die betroffenen Mitarbeiter wahlberechtigt sein.

Änderungen gibt es außerdem bei der Rückerstattung der Studiengebühren für Ausländer. Hier soll die so genannte Reziprozität (Wechselseitigkeit) neu geregelt werden. Diese sah bisher vor, dass bei Vorliegen eines zwischenstaatlichen Vertrags Studenten jener Länder, die von Österreichern keine Gebühren einheben, umgekehrt in Österreich von den Studienbeiträgen befreit sind. Künftig soll diese Befreiung verstärkt in Abkommen zwischen den Unis selbst geregelt werden.

Kritik an den Regierungsparteien übte SPÖ-Wissenschaftssprecher Broukal, weil diese einen von SPÖ und Grünen neuerlich eingebrachten Antrag für ein 100-Millionen-Euro-Soforthilfepaket für die „Not leidenden Universitäten“ abgelehnt haben.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • "Repariertes" Uni-Gesetz passiert Ausschuss
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.