AA

Registrierung in Gastro und bei Events bald Pflicht

Die Registrierungspflicht in der Gastronomie ist in Wien nicht neu.
Die Registrierungspflicht in der Gastronomie ist in Wien nicht neu. ©APA/ROBERT JÄGER
In Österreich könnte eine Registrierung in Gastronomie, in anderen Einrichtungen oder bei Events bald zur Pflicht werden. Zudem darf die Polizei auch in Wohnungen kontrollieren, ob etwa Quarantänemaßnahmen eingehalten werden.

Personenregistrierungen können künftig in der Gastronomie und der Hotellerie sowie in Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Spitälern und Altenheimen vorgeschrieben werden. Ein entsprechender der APA vorliegender Abänderungsantrag soll am Freitag vom Nationalrat beschlossen werden. Der Polizei wird zudem die Befugnis erteilt, in Wohnungen z.B. die Einhaltung von Quarantäne kontrollieren zu können. Die SPÖ reagiert empört.

Registrierung für Nachverfolgung nötig

Begründet werden die Registrierungen damit, dass diese Daten zur Nachverfolgung von Kontakten nötig sein könnten. Die Regel ist bis Mitte kommenden Jahres befristet. Gesetzlich ermöglicht wird, dass die Datenerhebung mittels QR-Code erfolgt.

Vermerkt werden sollen Namen und Angaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Aufenthaltsdauer. All dies gilt nur, wenn sich die Person mehr als eine Viertelstunde in der Einrichtung oder bei der Veranstaltung aufhält. Die Daten sollen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde übermittelt werden. Erfasst sind etwa Museen, Bibliotheken, Spielhallen oder Bäder. Ausgenommen sind der Privatbereich, Versammlungen und der Handel. Auch Take-away bleibt ohne Registrierung möglich.

Mehr Rechte für Polizei

Festgeschrieben wird ferner eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes wie etwa der Polizei. Damit können diese neben den Gesundheitsbehörden beispielsweise die Einhaltung von Verpflichtungen der Absonderung kontrollieren.

SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried sieht hier einen massiven Eingriff ins Privatleben, noch dazu, wo die Regelung unbefristet sei und es keine Begutachtung gegeben habe. Was die Registrierungspflicht für Heime und Krankenhäuser betrifft, fragt Leichtfried in einer Aussendung, ob die Bundesländer diesmal vorher informiert und eingebunden gewesen seien.

Reisebeschränkung wird ausgedehnt

Vorgesorgt wird schließlich noch für die weihnachtlichen Reise-Einschränkungen. Bei der Reise-Verordnung wird nicht mehr nur auf Risiko-Staaten, sondern auf alle Länder abgestellt.

Nationalrat: Polizei darf doch nicht in die Wohnung kommen

Die Polizei soll nun doch nicht zu Corona-Ermittlungen in den privaten Wohnbereich kommen dürfen. Der entsprechende Abänderungsantrag wurde Donnerstagabend noch einmal geändert. Nunmehr wird festgelegt, dass die Exekutive Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn dies zu Corona-Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig ist. Der private Wohnbereich darf hingegen nicht betreten werden. Beschlossen wird das Ganze am Freitag.

(APA/red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Registrierung in Gastro und bei Events bald Pflicht
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen