Regierungsklausur erzielt Einigung beim Arbeitslosengeld: Das ändert sich

Ältere Arbeitnehmer haben weiterhin die Chance, sechs Monate lang einen Zusatzverdienst zum Arbeitslosengeld zu erzielen. Langzeitarbeitslose sind ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) warb unterdessen für Qualifizierungsmaßnahmen, insbesondere im Pflegebereich.
Regierungsklausur: Mehr Arbeitskräfte in der Pflege nowendig
Die demografische Entwicklung wird jedenfalls mehr Arbeitskräfte in der Pflege notwendig machen. Um den Bedarf abdecken zu können, soll das Pflegestipendium fortgesetzt werden. 12.000 wurden im Vorjahr vergeben. Etwa diesen Wert will Schumann trotz schwieriger budgetärer Situation auch heuer erreichen. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) verwies auch auf die Notwendigkeit qualifizierter Zuwanderung. Da müsse man besser und schneller werden bei der Nostrifizierung ausländischer Ausbildungen. Denn der Pflegekraft, die aus Manila komme, sei es egal, ob sie in Wien oder München aus dem Flugzeug steige - und wenn ihre Ausbildung in Deutschland besser anerkannt werde als in Österreich und sie damit dort mehr verdiene, sei das für Österreich von Nachteil. Weitergeführt wird laut Schumann zudem (ab 2026) die Umweltstiftung, die sich der Ausbildung von Jobs in diesem Bereich widmet. Auch sollen die Förderungen für Frauen in Technik und Handwerk fortgesetzt werden.
Hattmannsdorfer: Zuverdienst beim Arbeitslosengeld "leistungsfeindlich"
Zusätzlich brauche es aber auch mehr Anreize im Sozialsystem, die die Annahme einer möglichst Vollzeit-Stelle ermöglichen. Damit sprach Hattmannsdorfer jene schon im Regierungsprogramm fixierte Neuerung an, wonach die Möglichkeit, geringfügig zum Arbeitslosengeld dazu zu verdienen großteils abgeschafft wird - "weil das leistungsfeindlich ist", wie der Wirtschaftsminister betonte. Denn derzeit könne man so 1.800 Euro netto pro Monat verdienen. Das sei ein Hemmnis, möglichst rasch wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen. Langzeitarbeitslosen wird auf sechs Monate befristet die Möglichkeit gegeben, dazu zu verdienen. Zudem kann eine bestehende geringfügige Beschäftigung fortgesetzt werden. Allerdings wird die Geringfügigkeitsgrenze ab 2026 auf dem Niveau von 2025 (551 Euro) eingefroren. Ein Bekenntnis zur Höher-Qualifizierung gab Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) ab. Bei Personen mit Pflichtschul-Abschluss betrage die Arbeitslosen-Quote nämlich weit überdurchschnittliche 21 Prozent.
(APA/Red)