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Regierungsklausur: Die bisher bekannten Steuerreform-Pläne

Bundeskanzler Kurz gab heute eine Pressekonferenz zur kommenden Steuerreform.
Bundeskanzler Kurz gab heute eine Pressekonferenz zur kommenden Steuerreform. ©APA
Die kommende Steuerreform wird wie erwartet in mehreren Stufen in Kraft treten.
Steuerreform sieht Milliardenentlastung vor

2020 erfolgt ein erster Entlastungsschritt um eine Mrd. Euro. Die Lohnsteuersenkung folgt dann 2021. Bis 2022 soll das Entlastungsvolumen nach Regierungsangaben auf 4,5 Mrd. Euro ansteigen.

Die Regierung ließ bei ihrer Klausur in Mauerbach vorerst zahlreiche Details offen. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) kündigte zum Abschluss an, dass diese spätestens im Herbst nachgeliefert werden, wenn die Steuerreform gemeinsam mit dem Budget beschlossen wird. Nach Brüssel melden muss die Regierung ihre Pläne schon vorher, nämlich mit der mittelfristigen Finanzplanung im April.

Senkung um eine Mrd. Euro

So viel ist bereits bekannt: Im ersten Schritt sollen Steuern und Abgaben 2020 um eine Mrd. Euro sinken. Wobei der größte Brocken hier auf eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge entfallen soll: um 700 Mio. Euro sollen Geringverdiener entlastet werden, die wegen ihres geringen Einkommens ansonsten nicht von einer Lohnsteuersenkung profitieren würden. Der Einnahmenverlust soll den Sozialversicherungen aus dem Bundesbudget ersetzt werden.

Außerdem sind weitere kleinere Maßnahmen geplant, die in Summe 300 Mio. Euro kosten sollen. Dazu zählt u.a. ein höheres Werbekostenpauschale (300 statt derzeit 132 Euro jährlich) sowie erleichterte Steuerpauschalierungen für Kleinunternehmer. Als solcher gewertet wird man künftig bis zu einem Jahresumsatz von 35.000 Euro (bisher 30.000). Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer verrechnen und sollen künftig auch keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, sondern eine neue Pauschalierungsmöglichkeit erhalten. Erste Schritte in Richtung “Ökologisierung” soll es durch die Begünstigung emissionsarmer Fahrzeuge sowie von Photovoltaik, Biogas und Wasserstoff geben, heißt es seitens der Regierung.

Geplante Digitalsteuer

Geplant ist weiters einer Digitalsteuer für internationale Online-Konzerne. Die Steuer soll drei Prozent des Online-Werbeumsatzes ausmachen. Betroffen sind Konzerne, die weltweit zumindest 750 Mio. Euro Umsatz machen und deren Umsatz in Österreich zumindest zehn Mio. Euro beträgt. Außerdem will die Regierung eine aus ihrer Sicht bestehende Steuerlücke im Online-Versand schließen: Bisher fällt für Pakete aus Drittstaaten erst Umsatzsteuer an, wenn der Warenwert 22 Euro übersteigt. Künftig soll das ab dem ersten Cent der Fall sein. Verschärfen will die Regierung auch die Meldepflichten für Online-Vermittlungsplattformen wie Airbnb. Das alles soll 200 Mio. Euro an Einnahmen bringen.

Weiters beschloss die Regierung, die Mehrwertsteuer auf E-Books und andere digitale Publikationen von 20 auf zehn Prozent zu senken. Bisher kommt der ermäßigte Steuertarif nur bei gedruckten Büchern, Zeitungen und Zeitschriften zur Anwendung, digitale Publikationen werden mit 20 Prozent besteuert. Nun sollen die Mehrwertsteuersätze harmonisiert werden.

Weitere Steuersenkungen angekündigt

Für 2021/22 kündigt die Regierung dann weitere Steuersenkungen um 3,5 Mrd. Euro an. Unter anderem sollen die Lohnsteuern sinken. Details gibt es allerdings noch nicht. Nicht explizit angekündigt wird vorerst auch eine Senkung der Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne. In Regierungskreisen heißt es dazu nur allgemein, man werde Maßnahmen zur “Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes” setzen.

Die detaillierten Maßnahmen will die Regierung in den kommenden Wochen verkünden. Spätestens im Herbst müssen die Maßnahmen allerdings feststehen, weil für 2020/2021 ein Doppelbudget geplant ist. Die Abgabenquote soll mit der Steuerreform auf knapp über 40 Prozent der Wirtschaftsleistung im Jahr 2022 sinken. Die Budgetüberschüsse will die Regierung bis dahin beibehalten, womit auch die Staatsverschuldung weiter sinken soll – auf 61,9 Prozent des BIP. Türkis-Blau betonte mehrmals, dass die Steuerentlastungen nicht durch Gegenmaßnahmen oder durch eine Schuldenerhöhung finanziert werden, sondern durch einen sparsamen Budgetvollzug, ein Drittel der Steuerreform müssen wie bei allen Steuersenkungen Länder und Gemeinden schultern.

(APA)

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