Regierung zieht Konsequenz: Fixes Aus für Kinderehen und Cousin-Heirat

Die Bundesregierung hat im Ministerrat eine lang angekündigte Gesetzesnovelle beschlossen: Künftig dürfen Ehen und eingetragene Partnerschaften in Österreich nur noch ab dem vollendeten 18. Lebensjahr geschlossen werden. Eine entsprechende Vorlage wird dem Parlament zur Beschlussfassung übermittelt, der Nationalrat soll noch vor der Sommerpause darüber abstimmen.
"Menschen zwischen 16 und 18 Jahren sollen sich auf Ausbildung konzentrieren, nicht auf lebenslange Verpflichtungen", sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) beim Ministerrat am Mittwoch.
Ausnahmebestimmungen für Minderjährige werden gestrichen
Derzeit ist eine Eheschließung zwar grundsätzlich erst ab 18 Jahren möglich – allerdings können 16- und 17-Jährige unter bestimmten Voraussetzungen heiraten, etwa mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und durch gerichtliche Bestätigung der Ehefähigkeit. Diese Sonderregelungen sollen künftig vollständig entfallen.
Laut Sporrer gehe es darum, "familiären Druck" und potenzielle Zwangssituationen zu verhindern. Je jünger die Eheleute, desto größer sei das Risiko von "verdecktem Zwang", so die Ministerin.
Auch Verwandtenehen sollen verboten werden
Ebenfalls Teil der Reform: Ein Verbot von Ehen zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie. Damit wären künftig auch Verbindungen zwischen Cousin und Cousine oder Onkel und Nichte unzulässig.
Zudem soll es der Staatsanwaltschaft ermöglicht werden, bei nicht vorhandener Ehefähigkeit auf Nichtigkeit zu klagen – etwa wenn eine Ehe unter Umgehung der neuen Regelungen geschlossen wurde.

Bezug auf internationale Ziele gegen Kinderehen
Laut UNICEF gilt jede Ehe, bei der eine oder einer der Beteiligten unter 18 ist, als Kinderehe – und damit als klarer Verstoß gegen internationale Standards. Mit dem neuen Gesetz orientiert sich Österreich an den globalen Entwicklungszielen, die ein Ende von Kinderehen bis 2030 vorsehen.
"Mit der generellen Ehemündigkeit ab 18 stärken wir die Rechte junger Menschen", heißt es aus Sporrers Büro. Die Justizministerin hatte die Maßnahme bereits am Sonntag angekündigt – trotz nur zehn Fällen im Jahr 2023. Das Verbot sei "symbolisch wie rechtlich wichtig", betonte sie.
Unterstützung von ÖVP und Neos
Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) nannte das Vorhaben einen "entscheidenden Schritt", auch um sogenannte Scharia-Ehen zu unterbinden. "In manchen muslimischen Ländern ist das gängige Praxis – bei uns aber nicht akzeptabel", so Plakolm.
Neos-Klubobmann Yannick Shetty sagte, das Verbot betreffe zwar nur wenige Fälle, sei aber grundlegend: "Ein 16-jähriges Mädchen gehört in die Schule, nicht vor das Standesamt."

Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Ehe nur noch ab 18: Ausnahmeregeln für 16- bis 17-Jährige werden gestrichen
- Gilt auch für eingetragene Partnerschaften
- Verbot von Verwandtenehen: Gilt bis zum vierten Grad der Seitenlinie
- Staatsanwaltschaft kann künftig auf Nichtigkeit klagen
- Ziel: Schutz vor Zwang, Stärkung der Rechte junger Menschen
- Inkrafttreten geplant: August 2025
- Begründung: Orientierung an UNICEF-Definition und internationalen Zielen
- Politische Unterstützung: SPÖ, ÖVP, NEOS
(VOL.AT)