Die Umsetzung erfolgt mittels Budgetbegleitgesetz, und zwar durch eine Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes. Wie aus der Regierungsvorlage hervorgeht, waren für Maßnahmen zur Förderung von Arbeitslosen über 50 Jahre, die länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind, heuer 120 Mio. Euro vorgesehen und für das kommende Jahr 150 Mio. Euro. Dieses Förderbudget von 150 Mio. Euro wird auch für das Jahr 2017 fortgeschrieben.
Hilfe für Arbeitslose
Neu ist nach Auskunft des Sozialministeriums, dass auch Menschen gefördert werden können, die zwar kürzer als 180 Tage arbeitslos sind, aber wegen gesundheitlicher Einschränkungen oder wegen längeren Arbeitsunterbrechungen (Wiedereinsteigerinnen) schwerer Arbeit finden. Ebenfalls neu ist, dass für Leute, die länger als ein Jahr arbeitslos sind – aber auch jünger als 50 Jahre sein können -, in den Jahren 2016 und 2017 Förderbudgets von jeweils bis zu 100 Mio. Euro vorgesehen sind.
(APA)