Die weiteren Strafverschärfungen laufen unter dem Motto “null Toleranz”, wie die für die Ausarbeitung zuständige Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler (ÖVP), im Vorfeld vor Journalisten betonte. Teile des Pakets, die vor allem die Prävention betreffen, wurden angesichts aktueller Gewalttaten bereits im Jänner vorgestellt. Nun kommt das Gesamtbündel in den Ministerrat, bevor sich Edtstadler in den EU-Wahlkampf verabschiedet.
Viele der mehr als 50 Maßnahmen entspringen der vor rund einem Jahr eingesetzten “Task Force Strafrecht”. Einiges – etwa die Mindeststrafenerhöhung und der Ausschluss von bedingter Strafnachsicht bei Vergewaltigungen – geht aber über die von den Experten verfassten Reformvorschläge hinaus und sorgte dementsprechend für Kritik auf Juristenseite, aber auch von Frauenorganisationen.
Erhöhung der Mindeststrafe
Konkret wird bei Vergewaltigung die Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre erhöht und damit eine gänzliche Strafnachsicht ausgeschlossen. Der Stalking-Paragraf wird erweitert, fortgesetzte Gewaltausübung strenger bestraft. Für Rückfalltäter werden in bestimmten Bereichen die Höchststrafen um die Hälfte erhöht, und Mindeststrafen werden eingeführt bzw. erhöht.
Schwere Traumatisierung gilt bei Gewalt- und Sexualdelikten nach den Regierungsplänen künftig als Erschwerungsgrund, ebenso wie Taten von Volljährigen gegen Minderjährige oder gegen Angehörige. Rechtskräftig verurteilte Sexualtäter gegen Minderjährige oder wehrlose Personen erhalten ein lebenslanges Tätigkeitsverbot in diesem Bereich. Herabgesetzte Strafrahmen für junge Erwachsene werden gestrichen.
Neue Regelungen
Im Bereich des Opferschutzes werden die Wegweisung samt Betretungsverbot für die Gewalttäter neu geregelt, es wird ein Annäherungsverbot auf 50 Meter verankert. Bei den Frauenhäusern soll ein Wechsel in ein anderes Bundesland möglich sein, und der Opfernotruf soll durch eine dreistellige Telefonnummer einfacher werden. Für Übergangswohnungen in den Ländern wird der Bund Geld zur Verfügung stellen.
Als Lehre etwa aus dem Fall Brunnenmarkt sollen Gerichte und Sicherheitsbehörden besser vernetzt werden. Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsverpflichtungen sollen vor allem im medizinischen Bereich gelockert werden, Anzeige- und Meldepflichten vereinheitlicht. Fallkonferenzen soll es künftig wieder geben, unter Leitung der Polizei und auf rechtlicher Basis.
Täterarbeit fixieren
Fix verankern will die Regierung auch die Täterarbeit. Es soll bundesweit Gewaltinterventionszentren (GIZ) geben, von denen sich Täter verpflichtend betreuen lassen müssen.
Weitere Maßnahmen betreffen die Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung und von Gewalt im Namen der Ehre. Hier soll etwa auch die Möglichkeit zur Änderung der Sozialversicherungsnummer geschaffen werden, um den Opfern zu ermöglichen, ein neues Leben zu beginnen.
Praxiserfahrung
FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz betonte bei der Präsentation die große Praxiserfahrung, die in die Reform eingeflossen sei – symbolisiert durch ihn als Rechtsanwalt und durch Edtstadler als frühere Richterin. Man habe sich in einem einjährigen Prozess mit 120 Experten auseinandergesetzt, betonte er.
Diesen breiten Ansatz würdigte auch Christian Pilnacek, Generalsekretär im Justizministerium. Sektionschef Mathias Vogl aus dem Innenministerium betonte vor allem den Opferschutz und die Täterarbeit bei dem Vorhaben. Dieses allein auf die Strafverfolgung zu reduzieren, greife viel zu kurz, sagte er.
(APA)