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Regierung: Was im Sozial- und Arbeitsbereich so kommen könnte

Pensionsantrittsalter soll auf über 60 steigen.
Pensionsantrittsalter soll auf über 60 steigen. ©APA
Später in die Pension sollen die Österreicher, das aber nicht aus der Arbeitslosigkeit sondern aus der Beschäftigung. Das ist die Stoßrichtung jener Vorhaben aus dem Bereich Soziales und Arbeit, die SPÖ und ÖVP in ihr Regierungsprogramm geschrieben haben.
Regierungserklärung im Nationalrat
Die neue Regierung ist angelobt

Das Sozialministerium hat nun aufbereitet, was wie wann zu erwarten ist.

WANN IN DIE PENSION?

Das faktische Pensionsalter soll von derzeit 58,4 auf 60,1 Jahre bis 2018 steigen.

WIE SOLL DAS GELINGEN?

In erster Linie setzt die Regierung da auf Maßnahmen, die schon längst beschlossen sind. Die Hacklerregelung wird nur noch für wenige erreichbar sein. Auch um die klassische Frühpension, derzeit Korridorpension genannt, erreichen zu können, braucht es mehr Versicherungsjahre. Schließlich wird die befristete Invaliditätspension in ein Reha-Geld mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt umgewandelt.

WELCHE MOTIVATIONEN ZUM WEITERARBEITEN SIND VORGESEHEN?

Wer länger als bis zum Regelpensionsalter arbeitet, erhält einen Bonus von 5,1 statt wie bisher von 4,2 Prozent. Zudem wird eine Teil-Pension etabliert, die nach Einschätzung von Beamten bei entsprechendem politischen Willen bereits 2015 wirksam werden könnte. Voraussetzung für den Teilbezug der Rente (ab 62) ist, dass Arbeitszeit und Einkommen um mindestens 30 Prozent reduziert werden. Diese Maßnahme soll den Nachteil niedrigen Zuverdienstgrenze für ASVG-Frühpensionisten mindern, die gegenüber den Beamten im Nachteil sind, da die öffentlich Bediensteten keine entsprechenden Einschränkungen beim Nebenverdienst haben.

WAS TUN DIE ARBEITGEBER?

Den Betrieben (ab 25 Beschäftigten) wird mit Zuckerbrot und Peitsche die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer nahegelegt. Ab 2017 ist ein Malus zu bezahlen, wenn man weniger Ältere beschäftigt als der Branchenschnitt. Einen Bonus gibt es für jene, die über dem Schnitt liegen. Dabei wird nicht für jede einzelne Berufsgruppe ein Schnitt errechnet sondern für ganze Branchen. Wie viele das sein werden, ist noch ungeklärt. Bis 2017 gilt noch die Kündigungsabgabe, wobei die Einnahmen daraus für die Förderung der Beschäftigung von 55-jährigen und Älteren verwendet werden. Einen Bonus gibt es, wenn Arbeitgeber Arbeitslose einstellen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Diese Zahlung kommt freilich erst, wenn der ältere Beschäftigte eine gewisse Zeit im Unternehmen gehalten wird. Zudem schichtet der Staat künftig Mittel um, damit derzeitige AMS-Mittel künftig für Beschäftigungsförderungen wie Eingliederungsbeihilfen, also Lohnzuschüsse, verwendet werden können. Im Sozialressort geht man von einem kostenneutralen Modell aus, da die Kosten für die Subventionen durch niedrigere Arbeitslosen-Ausgaben kompensiert werden könnten.

WENN ALLES NICHTS HILFT…

…wird die Politik aktiv werden müssen. Denn bereits ab Mitte kommenden Jahres wird ein Monitoring etabliert, das sowohl das Pensionsantrittsalter als auch die Lage am Arbeitsmarkt für Ältere kontrolliert. Wird das Ziel, Antrittsalter und Beschäftigungsquote Älterer bis Ende 2015 zu erhöhen nicht im entsprechenden Ausmaß erreicht, müssen Maßnahmen gesetzt werden. Im Pensionsbereich gibt es diverse Schrauben, an denen dann gedreht werden könnte, nämlich Beitragssatz, (Pensions-)Kontoprozentsatz, das Antrittsalter, die Pensionserhöhung, der Bundesbeitrag – also die staatliche Zuzahlung ans System, ein Solidarbeitrag, ein Nachjustieren bei den (neuen) Anreizsystemen oder eine Änderung bei Ab- und Zuschlägen. Was wirklich kommt, soll dann innerhalb von drei Monaten eine Kommission entscheiden, in der Sozial- und Finanzministerium sowie Pensionskommission und Fiskalrat mit je einem Repräsentanten vertreten sind.

WIE MAN SICH LÄNGER ERHOLEN KANN?

Wien. Die sechste Urlaubswoche soll schneller erreichbar sein. Ermöglicht werden soll dies durch die Anrechnung von Vordienstzeiten bei anderen Unternehmen. Derzeit kommt die sechste Urlaubswoche erst (wenn der Kollektivvertrag nichts anderes vorsieht), wenn man 25 Jahre im selben Betrieb gearbeitet hat. Inwieweit nun Vordienstzeiten in anderen Unternehmen berücksichtigt werden, muss erst ausverhandelt werden.

WAS TUN MIT DEM URLAUB BEI KÜNDIGUNG?

Künftig muss angefallener Urlaub während der Kündigungsfrist verbraucht werden.

WENN MAN SELBST WECHSELN WILL?

Lockt ein Konkurrenzunternehmen mit einem Angebot, wird es leichter, den eigenen Betrieb zu verlassen. Konkurrenzklauseln sind erst ab einem Einkommen von rund 3.020 Euro/Monat erlaubt. Bisher konnten sie schon ab einem Bezug von 2.500 Euro/Monat vorgeschrieben werden. Die Pönalen bei einer Verletzung der Klausel werden auf maximal sechs Nettomonatsgehälter beschränkt.

WIE LANGE WIRD MAXIMAL GEARBEITET?

Die von der Wirtschaft geforderte Arbeitszeit-Flexibilisierung kommt, allerdings nur in sehr eingeschränktem Ausmaß. So kann künftig zwölf Stunden gearbeitet werden, wenn man in Gleitzeit beschäftigt ist. Überstunden-Zuschläge fallen damit weg, sofern die Mehrarbeit an einem Tag nicht vom Dienstgeber ausdrücklich angeordnet ist. Von Vorteil bei solch einer Regelung ist, dass man etwa durch zwei 12-Stunden-Schichten einen Tag in der Woche zusätzlich frei bekommen kann.

Die zweite Flexibilisierung in Richtung zwölf Stunden maximaler Arbeitszeit betrifft Beschäftigungsverhältnisse, wo auch Reisezeit dazu kommt. Ein Beispiel: Arbeitet jemand etwa für zehn Stunden in Wien, kann er danach noch heim nach Linz fahren.

KOMMT DER PAPAMONAT?

Mal abwarten. Im Regierungsprogramm steht bloß, dass der “Papa-Monat” geprüft wird. An sich wäre vorgesehen, dass ein Monat des Kindergelds, das Vätern zustünde, einfach auf die Wochen nach der Geburt vorgezogen würde. Bedenken der Wirtschaft rühren daher, dass dann wohl deutlich mehr männliche Arbeitnehmer zumindest einen Monat in Karenz gehen als bisher.

WIRD DIE ELTERNTEILZEIT VERKÜRZT?

Hier gilt ähnliches wie beim “Papa-Monat”. Vorgesehen ist es an sich, aber auch hier lautet die Formulierung nur, dass eine “Prüfung” vorgenommen werde, den Anspruch nur noch bis zum fünften bzw. später zum vierten Lebensjahr des Kindes aufrecht zu erhalten (derzeit bis zum siebenten Lebensjahr). Voraussetzung ist jedenfalls, dass bis 2017 die Zahl der Kinderbetreuungsangebote entsprechend ausgebaut ist.

WIE HÄLT MAN JUNGE IN AUSBILDUNG

Die Ausbildungsverpflichtung bekommt Zähne. Wer unter 18 ist, muss entweder in Ausbildung sein oder eine weiterführende Schule besuchen. Das war schon jetzt so, ab dem Jahr 2016/2017 wird man aber zahlen müssen, wenn man sich nicht daran hält. Schadlos hält sich der Staat freilich nicht an den Jugendlichen sondern an ihren Erziehungsberechtigten. Sie müssen Verwaltungsstrafen zahlen wie bei Verletzungen der Schulpflicht, also rund 440 Euro/Jahr. Potenziell Betroffene gibt es zur Genüge. 10.000 Jugendliche und damit etwa zehn Prozent eines Jahrgangs machen nach der Pflichtschule keine weiterführende Ausbildung. Im Gegenzug gibt es für die Jugendlichen nun auch einen Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz.

(APA)

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