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Regierung kann Kopftuchverbot in Volksschulen alleine umsetzen

Für ein Kopftuchverbot im Kindergarten müssen SPÖ oder NEOS der Regierung zustimmen.
Für ein Kopftuchverbot im Kindergarten müssen SPÖ oder NEOS der Regierung zustimmen. ©APA/DPA/FRANK RUMPENHORST
Das von ÖVP und FPÖ geplante Kopftuchverbot in Volksschulen könnte auch ohne Zustimmung der Opposition umgesetzt werden. Für ein Verbot in Kindergärten müssen jedoch die Oppositionsparteien zustimmen.
Kopftuchverbot in Kindergärten

Für ein Kopftuchverbot in der Pflicht- bzw. Volksschule ist ein einfachgesetzlicher Beschluss im Parlament möglich, die Regierung kann daher ein Verbot in der Schule aus eigener Kraft umsetzen, so die rechtliche Einschätzung der Bundesregierung.

Bei Kindergärten müssen SPÖ oder NEOS zustimmen

Etwas anders ist die Situation bei einem Kopftuchverbot in Kindergärten: Ein Verbot im Kindergarten ist nicht einfachgesetzlich möglich, da dieses die Bundesländer betrifft. Eine solche Regelung geht entweder über eine 15a-Vereinbarung mit allen Bundesländern oder mit Verfassungsmehrheit im Parlament. Für eine solche Verfassungsmehrheit bräuchten ÖVP und FPÖ jedenfalls die Zustimmung von SPÖ oder NEOS.

Etliche Klagen werden erwartet

Das Gesetzesvorhaben der Regierungsparteien soll bis zum Beginn der Sommerferien ausgearbeitet sein. Erste Verfassungsrechtexperten äußern in diesem Zusammenhang rechtliche Bedenken gegen ein Kopftuchverbot, da es sich um einen Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit handeln könnte. Etliche Klagen werden erwartet. Das Kopftuchverbot könnte damit beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) und danach vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Straßburg landen.

Kopftuch als Symbol der Unterordnung

Die Regierung hält dem entgegen, dass es ihr nicht um Religion oder religiöse Symbole gehe, sondern um die Gleichbehandlung von Mann und Frau beziehungsweise Buben und Mädchen. Das Kopftuch sei nämlich vor allem ein Symbol der Unterordnung muslimischer Frauen, so die Regierungslinie.

(APA/red)

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