In dem im Mai 2012 übergebenen Erstentwurf zum neuen Dienstrecht mussten alle Lehrer noch 24 Stunden pro Woche unterrichten. Im Zuge der Verhandlungen reduzierte sich die Lehrverpflichtung dann für jene Lehrer, die als Klassenvorstand fungieren (und damit etwa praktisch alle Volksschullehrer) oder als Mentoren, Beratungslehrer, Kustoden bzw. “Qualitätsmanager”, um bis zu zwei Stunden.
Das Grundgehalt für alle Lehrer blieb in allen Entwürfen dagegen gleich und reicht von 2.420 Euro am Anfang über sechs Gehaltssprünge bis zu 4.330 Euro am Ende der Karriere. Entgegengekommen ist die Regierung der Gewerkschaft im Laufe der Verhandlungen beim Gehalt nur in einigen kleineren Punkten: So sollen etwa Lehrer in der einjährigen Berufseinführung (Induktionsphase) bereits das volle Einstiegsgehalt bekommen. Außerdem erhalten Direktoren gegenüber dem Erstentwurf höhere Zulagen, und Oberstufenlehrer sollen weiter Prüfungstaxen ausbezahlt bekommen – das spielt vor allem für Lehrer, die die Matura abnehmen, eine Rolle.
Ein weiteres Zugeständnis der Regierung betrifft nicht das Dienstrecht selbst, sondern dessen Inkrafttreten: Gegenüber dem Erstentwurf wurde den neu eintretenden Lehrern ein Optionsrecht eingeräumt. Zwischen 2014/15 und 2018/19 dürfen Neueinsteiger selbst entscheiden, ob für sie das alte oder neue Dienstrecht gilt. Erst mit 2019/20 fallen alle Berufsanfänger verpflichtend unter das neue Regelwerk.