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Regierung hat Gewaltschutzpaket beschlossen

Das Gewaltschutzpaket ist nun nach monatelangen Verhandlungen endgültig unter Dach und Fach. Der Ministerrat beschloss in seiner letzten Sitzung vor der Wahl die entsprechende Vorlage von Justiz- und Innenministerium.

Bringen soll das Gewaltschutzpaket vor allem bessere Opferrechte und härtere Strafen bzw. Auflagen bei Fällen sexuellen Missbrauchs.

Justizministerin Berger zeigte sich optimistisch, dass das Paket nach der Wahl im Nationalrat umgesetzt wird, unabhängig davon wie die künftige Regierungskonstellation aussehe. Es gebe eine so breite Zustimmung, dass für sie kein Zweifel am Zustandekommen der entsprechenden Gesetze bestehe. Inkrafttreten soll das Gewaltschutzpaket mit 1.1.2009, wenn es nach den Wünschen der Justizministerin geht.

Auch Innenministerin Fekter war erfreut über den Beschluss noch vor dem Urnengang. Dass es letztlich mit der Einigung so lange gedauert habe, sieht sie in der Verantwortung der SPÖ, die erst spät Wünschen der ÖVP wie nach Schaffung der Sexualstraftäterdatei nachgekommen sei. Dass die geplante verschärfte Anzeigepflicht an ihr gescheitert ist, verteidigte die Innenministerin. Diese Position hätte sich aus dem Rat der Experten ergeben.

Mit dem Gewaltschutzpaket wird u.a. eine Verlängerung der Tilgungsfrist bei Sexualstraftätern umgesetzt. Weiters werden in diesem Bereich die Strafdrohungen verschärft und eine gerichtliche Aufsicht etabliert. Ferner können Sexualstraftäter mit Berufs- und Tätigkeitsverboten belegt werden.

Erweitert werden die einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt in der Familie bzw. in Fällen von Stalking. Im Zivilrecht werden die Opferrechte analog zum Strafverfahren ausgebaut. Dabei geht es u.a. um Prozessbegleitung sowie die Möglichkeit, ein Opfer abgesondert vom Täter zu vernehmen.

Schließlich wird ein eigener Straftatbestand eingeführt. Dieser richtet sich gegen wiederholt gesetzte Gewaltakte.

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