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Regierung einigte sich bei Bundesstaatsanwaltschaft

Justizreform vor Sommerpause beschlossen – Gesetz folgt im Herbst
Justizreform vor Sommerpause beschlossen – Gesetz folgt im Herbst ©APA/AFP
Die Bundesregierung hat die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft beschlossen. Damit soll das Weisungsrecht in Strafverfahren künftig nicht mehr bei der Justizministerin, sondern bei einem kollegialen Dreiersenat liegen – ein Schritt, der die Trennung von Justiz und Politik stärken soll.

Die Bundesregierung hat sich auf ein zentrales Reformvorhaben verständigt: Künftig soll nicht mehr die Justizministerin bzw. der Justizminister an der Spitze der Staatsanwaltschaften stehen, sondern ein neu geschaffenes Gremium – die Bundesstaatsanwaltschaft. Dieses kollegiale Dreiergremium soll unabhängig Weisungen in Strafverfahren erteilen und damit für mehr Trennung zwischen Justiz und Politik sorgen.

Dreiergremium mit rotierendem Vorsitz

Der neue Bundesstaatsanwalt bzw. die -anwältin wird Teil eines Dreiergremiums sein, das alle sechs Jahre vom Nationalrat gewählt und anschließend vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt wird. Der Vorsitz innerhalb des Gremiums soll alle zwei Jahre rotieren. Die Auswahl der Kandidat:innen erfolgt auf Vorschlag einer im Justizministerium angesiedelten Kommission.

Sporrer: "Letzte Justizministerin mit Weisungsrecht"

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) begrüßte die Reform im Pressefoyer nach dem Ministerrat: "Ich werde voraussichtlich die letzte Justizministerin sein, die Weisungen erteilen kann – und das ist gut so." Ziel der Maßnahme sei es, eine institutionelle Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften sicherzustellen und mögliche politische Einflussnahmen auszuschließen.

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) ©APA/AFP

Gesetzesentwurf folgt im Herbst

Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor, soll aber nach der Sommerpause erarbeitet werden. Auch Details zur parlamentarischen Kontrolle des neuen Gremiums sind derzeit noch offen. Klar ist bisher lediglich, dass laufende Ermittlungen nicht vom Parlament kontrolliert werden dürfen, um die Unabhängigkeit der Strafverfolgung zu gewährleisten.

(VOL.AT/APA)

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