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Regierung besetzt Leitung von Datenschutzbehörde und UPTS

Die Regierung besetzte die Leitung der Datenschutzbehörde und des UPTS.
Die Regierung besetzte die Leitung der Datenschutzbehörde und des UPTS. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Sujet)
Bei ihrem letzten Ministerrat vor Weihnachten hat die österreichische Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen endlich einige vakante Positionen besetzt.

Sowohl für die Leitung der Datenschutzbehörde als auch für die Mitglieder des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) gingen Vorschläge an Bundespräsident Van der Bellen. Dem Staatsoberhaupt obliegt nun die Ernennung.

Regierung besetzt Leitung von Datenschutzbehörde und UPTS

Die Datenschutzbehörde, deren bisherige Leiterin Andrea Jelinek im September in Pension gegangen ist, wird künftig von Matthias Schmidl geleitet. Der 40-jährige Jurist und stellvertretende Leiter hat die Behörde seit September bereits interimistisch geführt. Als seine Stellvertreterin sieht der Vorschlag Elisabeth Wagner vor. Beide sollen mit Wirksamkeit 1. Jänner 2024 für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden.

Bernhard Stöberl soll UPTS vorsitzen

Dem UPTS soll künftig der ehemalige Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Bernhard Stöberl vorsitzen. Als sein Stellvertreter soll Verwaltungsjurist Peter Bußjäger fungieren. Als weiteres Mitglieder wurde die Vizepräsidentin des Österreichischen Juristentages, Marcella Prunbauer-Glaser, ernannt, zu Ersatzmitgliedern Juristin Christiane Wendehorst von der Uni Wien, VwGH-Senatspräsident Meinrad Handstanger und Jurist Christoph Bezemek von der Uni Graz.

Mitglieder vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung bestellt

Die Mitglieder werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates bestellt. Die Bundesregierung ist ihrerseits für je ein Mitglied und dessen Ersatzmitglied an jeweils einen Besetzungsvorschlag bestehend aus jeweils drei alphabetisch gereihten Personen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes sowie des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes gebunden.

(APA/Red)

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