Reger Handel mit gefälschten Kunstwerken: Ehepaar verurteilt
Der Mann hatte jahrelang übers Internet angeblich echte Kunstwerke von Alfons Walde, Wilhelm Nicolaus Prachensky, Franz Alt und Dutzenden weiteren Künstlern verkauft, die er zum Großteil ge- oder verfälscht hatte.
Der Beschäftigungslose – seinen Angaben zufolge bestreitet er derzeit seinen Lebenshalt vom Einkommen seiner Frau, die als Parfümerieverkäuferin tätig ist – gab zu, die von seinem Vater geerbten Kunstwerke manipuliert zu haben: Fehlte auf einem Aquarell etwa die Signatur, habe er diese “ergänzt”. In einem Skizzenbuch von Franz Alt habe er mehrere Blätter “im Stil des Malers nachkoloriert”.
“Und bei Absplitterungen habe ich den Himmel nachgezogen und auf diesem Wege restauriert”, gestand der Angeklagte dem Schöffensenat (Vorsitz: Sonja Weis).
Das Gericht ging zu seinen Gunsten von einem unter 50.000 Euro liegenden Schaden aus. Ursprünglich inkriminiert war ein Betrag von 64.000 Euro, doch einige der von der Staatsanwältin angeführten Opfer sahen sich nicht als solche.
“Ich fühle mich nicht als Opfer”, betonte etwa ein älterer Herr im Großen Schwurgerichtssaal. Er habe “diffizile Bleistiftzeichnungen” gekauft, die “alle gut bewertet waren”. Folglich wolle er auch keinen Schadenersatz.
Beim Vater des Angeklagten hatte es sich um einen angesehenen Kunsthändler mit einer angeblich gut gehenden Galerie gehandelt. Als er an Krebs erkrankte und schließlich starb, verfügte der Sohn über eine umfangreiche Sammlung, die er auf unkomplizierte Weise zu Geld machen wollte, um seine Drogensucht finanzieren zu können.
Als die wirklich wertvollen Sachen veräußert waren, mussten auch jene Aquarelle, Zeichnungen oder Grafiken dran glauben, die nicht mehr eindeutig einem Maler zuzuordnen waren oder die sonstige Mängel aufwiesen.
“Hinten ist eh meistens drauf gestanden, von wem das war”, verwies der 35-Jährige auf “entsprechende Anmerkungen meines Vaters”. Er habe folglich mit Hilfe von Butterpapier die Original-Signatur des jeweiligen Künstlers “übertragen”. Er habe aber “nicht ununterbrochen gefälscht”, versicherte er. Nur in einem Drittel aller Fälle habe er “Verbesserungen” vorgenommen.
Allein im Vorjahr fanden sich für rund 800 angebliche Originale 200 Käufer aus dem In-und Ausland. Dass damit etwas nicht stimmen konnte, förderte Prachenskys Nachlassverwalterin zutage, die zufällig ein Offert im Internet entdeckte. Sie schaltete die Polizei ein, weil sie erkannte, dass weder Signatur noch Darstellung dem Original entsprechen konnten. Das Bundeskriminalamt startete Ermittlungen und stieß alsbald auf einen Käufer, der sich wunderte, dass ein vorgebliches Original mit “Winer Werkstätten” signiert war.
Die Ehefrau des Mannes hatte ihm dem Urteil zufolge im Wissen um die unlauteren Geschäfte bei der Abwicklung dieser tatkräftig geholfen haben. Die Verantwortung der 26-Jährigen: “Ich war blind vor Liebe. Ich habe einfach alles gemacht, was er gesagt hat.”